wenn er jeden Monat 520,00 € verdient und keinen weiteren Minijob hat, ist er Minijobber und kein kurzfristig Beschäftigter. In dem Fall wird er ganz normal als Minijobber abgerechnet. Selbst wenn er jetzt keinen Minijob hätte, könnte er kurzfristig beschäftigt werden. Wieso SV-Beiträge bezahlen, wenn es SV-frei sein kann? Insbesondere wenn keine Hauptbeschäftigung existiert, also mit der normalen Steuerklasse abgerechnet werden kann. In meinem Fall soll der Mitarbeiter 3 Monate 520 Euro verdienen. Wenn er z.B. im Februar 19 Tage am Stück arbeitet, geht das nicht mehr mit der Pauschalversteuerung oder? Wenn Tage dazwischenliegen, geht das oder verstehe ich das falsch? Die Pauschalierung wäre nur möglich, wenn die Beschäftigung lediglich 18 Arbeitstage beträgt. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-40a-pauschalierung-der-lohnsteu-31-pauschalierung-bei-kurzfristiger-beschaeftigung-abs1_idesk_PI42323_HI2207644.html#:~:text=Abzustellen%20ist%20auf%20die%20tats%C3%A4chliche,von%20Anfang%20an%20geplant%20war.
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