Ich habe ein ganz blöde Frage zum Arbeiten an Feiertagen. Beispiel: Im Mai 2025 haben wir 2 Feiertage. Ein Vollzeit-Arbeiter muss an diesen Tagen nicht arbeiten und erhält Feiertagslohn (2 x 8 Stunden = 16 Stunden) bezahlt. Ein anderen Arbeiter muss beide Tage arbeiten (2 x 8 Stunden = 16 Stunden Stundenlohn). Der AG ist nicht verpflichtet einen Feiertagszuschuss zu zahlen. Aus Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag kann sich etwas anderes ergeben. Der Mandant will für diesen AN keinen Feiertagslohn bezahlen, da Feiertagslohn ist: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Der Mandant meint, dass eine Entgeltfortzahlung nicht gezahlt werden muss, da ja gearbeitet wird und Arbeit bezahlt wird. Aber dann erhält der AN das gleiche Entgelt, wie der AN, der zu Hause auf der Couch sitzt und den freien Tag genießt. Ich gehe davon aus, dass Feiertagslohn und der normale Stundenlohn für die tatsächlich geleistete Stunden (technisch geleistete Überstunden) zu zahlen ist. Ggf. einen freiwilligen Feiertagszuschlag.
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