Zumindest mir war ein Änderungsbedarf bzgl. der Midijobber nicht bekannt. Wurde ein solcher seitens der DATEV kommuniziert und ist nur von mir unaufmerksamer Weise nicht bemerkt worden? Das ist leider das Problem. Die Datev hat es nicht kommuniziert, sondern einfach gemacht. Bisher hat sich die Datev leider auch nicht dazu gemeldet, nach welcher Grundlage diese Änderung vorgenommen worden ist, oder wieso erst im Mai. Gerade aus diesem Beitrag ergibt sich, dass die Community keinen Hinweis gefunden hat, z. B. beim Bundesfinanzministerium (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html hier steht unter II.9 nur, dass auch Midijobber die Aktivrente erhalten können, aber kein Hinweis auf eine Einschränkung), dass die Aktivrente nur auf das reduzierte RV-Entgelt anzuwenden ist, anstatt, dass die Steuerfreiheit greift, solange der AG grundsätzlich RV-Beiträge zahlt. Da die Altersrente nicht in der Programmablaufplan enthalten ist, gibt es auch hier keine neue Version. Ich denke, dass die Einschränkung auf das RV-Entgelt ist falsch. Da gerade die 2.000 € hauptsächlich für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich gedacht sind. Die wenigsten AN werden Vollzeit weiterarbeiten. Wenn einer 800 € verdient, aber mtl. 125 € steuerpflichtig (auch wenn keine LSt herauskommt), dies sind mal eben 1.500 €, die bei der ESt zusammen mit bisher nicht versteuerte Rente zusammengerechnet wird.
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