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Neuen Mandanten überommen

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letzte Antwort am 04.06.2026 07:49:45 von DaSe92
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DaSe92
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
209 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich übernehme eine Firma als Mandaten für die Abrechnung am Juni. Die FIrma war vorher eine Vortragsgesellschaft  und wurde gekauft und umfirmiert. zum 01.01.26. Es waren keine Mitarbeiter angestellt. Erst jetzt mit der Übernahme von uns werden Mitarbeiter angelegt. 

 

Ich habe keine Infos wo die Personen vorher angestellt waren, wie und ob sie abgemeldet worden sind, Habe keine Vortragswerte die ich angeben kann. Keine Lohnsteuerbescheinigung oder SV Meldung. 

 

Ich habe bisher nur Firmen gehabt die mit Systemwechsel übernommen wurden. Dies ist ja hier nun nicht der Fall. 


Ich habe schon viele Daten wie alles zur Unfallversicherung, bankverbindung, Firmdaten, Krankenkassen, Steuernummer usw erhalten. 
Die Mitarbeiter die eingepflegt werden müssen erhalte ich demnächst. 

Muss ich hier in dem Fall etwas beachten? Bestimmte Meldungen vorab versenden? 

Ich möchte auf gar keinen Fall was vergessen oder Meldungen zu spät abgeben. 

Bezüglich der Lohnsteueranmeldung bin ich auch grad etwas unsicher. Ich bin mir nicht sicher im welchem Abstand diese gemacht werden soll. (monatllich, quartalsweise oder jährlich) da ich keine Vorjahressumme habe bezüglich der Lohnsteueranmeldung, da es bisher nichts gab. 

Hat jemand Tipps, Tricks, Erfahrungsbreichte und eventuell hilfreiche Links für mich? 
(hab schon mal bisschen gestöbert bei DATEV) 

Abrechnung DATEV LODAS 

 

Ich danke euch für eure Unterstützung! 

tbehrens
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
185 Mal angesehen

Ich verstehe es so, dass die Firma zuvor keine AN hatte und jetzt alle zum Juni neu beschäftigt werden in der "neuen" Firma. Da keine AN vorhanden waren, ist dies wie ein kompletter Neumandat einzurichten.

 

LStA hängt davon ab, wie viel im 1. vollen Monat für alle AN anfallen. Wenn bei 2 AN LSt anfallen (z. B. 50 € + 100 €) ergibt sich eine Jahreslohnsteuer von 1.800 € (150 € * 12 Monate). Bei unter 1.080 € ist jährlich, bei 1.080 bis 5.000 € ist vierteljährlich und über 5.000 € ist monatlich. Bei 1.800 € wäre LStA vierteljährlich.

 

Hier ist ggf. abzuklären, was eventuell bei der steuerlichen Anmeldung dem FA bereits mitgeteilt worden.

 

Wenn bereits eine Steuernummer für die LStA vom Finanzamt mitgeteilt wurde, steht im Schreiben auch der Anmeldezeitraum drin. Dieser sollte i. d. R. auch beibehalten werden, es sei denn, dass eine zu große Abweichung ist, da bei der steuerlichen Anmeldung die wahrscheinliche LSt-Summe nicht bekannt war. Dann müsste man sich aber mit dem FA in Verbindung setzen und dies abklären.

 

Stundenlöhne oder Festgehälter oder beides?

 

Wenn nicht alle vor dem 5. letzten Banktag abgerechnet werden können, muss das Schätzungsverfahren aktiviert werden. Hier sollten für alle Krankenkasse die Beiträge sorgsam geschätzt und übermittelt werden.

 

Unfallversicherung eintragen und den Abruf vornehmen. Hier drauf achten, dass nach der Rückmeldung der Gefahrentarifstelle auch das X nachträglich gesetzt wird.

 

Ggf. Lastschriften für FA und KK beantragen.

 

Ggf. Arbeitnehmer Online?

 

Abklären, welche Auswertungen der Mandant haben möchte?

Und wie der Zahlungsverkehr erfolgen soll?

Hat der Mandant ggf. Unternehmen Online, so dass alle Auswertungen direkt online zur Verfügung stehen.

 

Wird mit Arbeitszeitkonto gearbeitet?

Werden SFN-Zuschläge oder andere Zuschläge gezahlt?

 

Ggf. Sofortmeldung?

 

 

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DaSe92
Beginner
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Nachricht 3 von 4
161 Mal angesehen

 

Vielen Lieben Dank für deine Schnelle und ausführliche Antwort. Ich werde direkt nochmal mit dem Mandanten sprechen. 

Es wird Gehalt gezahlt, keine Zuschläge bekannt und SFN Zuschläge gibts es auch nicht, da Arbeitstage nur Mo-Fr 

 

Arbeitnehmer Online wird auch nicht gewünscht. 

 

Außer bei den KK wird überall Überweisung gewünscht. 

 

 

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DaSe92
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Ich habe gerade noch folgende Information erhalten

 

Es wurden schon zum 01.05.26 rückwirkend Arbeitnehmer von der Dritten Firma übernommen (Teilbetriebsübergang) in die jetzt neue Firma (die ich jetzt abrechnen muss). Die Gehälter wurden aber noch von der Dritten FIrma bezahlt und werden in Rechnung gestellt. 

Wir sollen wie oben geschrieben erst ab Juni abrechen. DIe Neuen Verträge gibt es auch ab 01.06.26 erst. 

 

 

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letzte Antwort am 04.06.2026 07:49:45 von DaSe92
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