Nur eine allgemeine Frage. Unser Mandant hat seine (mit ihm lebende) Partnerin (nicht Ehefrau) sv-pflichtig beschäftigt (knapp über der Minijob-Grenze). Hat einen weiteren AN, der das gleiche verdient.
Jetzt will er für sich und ihr ein eBike leasen (AG trägt alle Kosten). Die AZ soll sich nicht ändern. Hier fragt er nach, ob hier irgendwas wegen Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss.
Für mich stellt sich die Frage, ob eine Prüfung überhaupt notwendig wäre, da sie nicht verheiratet sind. Und wenn eine Prüfung notwendig ist, was ist zu prüfen? Der Bruttolistenpreis, der geldwerte Vorteil oder die Leasingrate? Selbst bei einem eBike von 5.000 € wäre der st-/sv-freie geldwerte Vorteil 12 € (1 % von 1/4).
Hallo @tbehrens,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?