Hallo zusammen, ich möchte hier gerne nochmal nachhaken. Wir haben eine ähnliche Situation. Vertriebsmitarbeiter mit 11% Arbeitsausfall. Es gibt ein Grundgehalt und eine monatliche Umsatzprämie. Letztere ist sowohl in der Steuer als auch in der SV ein laufender Bezug und wird für die Verkaufsleistung des Vor-Vor-Monats gezahlt. Sie ist also völlig unabhängig von der Arbeitszeit, sodass sie aufgrund der Kurzarbeit ggü. den Mitarbeitern nicht reduziert werden kann. Nun kann ja aber auch während der Kurzarbeit eine hohe Prämie entstehen, sodass am Ende trotz Kurzarbeit mehr Geld verdient wird. Hierzu ein Beispiel: Monat März: Grundgehalt 4000 € (bei 40h/Woche), Prämie 800 € = Gesamtbrutto 4800€ Monat April: Grundgehalt 3560 € (bei 35,6h/Woche wg. Kurzarbeit), Prämie 1400 € = Gesamtbrutto 4960€ Der Mitarbeiter hat also trotz Kurzarbeit mehr verdient (also ohne Berücksichtigung von Kurzarbeitergeld). Meine Frage ist nun, was zählt zum Soll- bzw. Ist-Entgelt? Bleibt die Prämie unberücksichtigt? Möglichkeit 1: Prämie zählt zu Soll- und Ist-Entgelt: Soll-Entgelt = 4000€ + 1400€ = 5400€ Ist-Entgelt = 3560€ + 1400€ = 4960€ Einkommensminderung ca. 8,1% (reicht also nicht aus, da Voraussetzung >10% sein muss) Möglichkeit 2: Prämie bleibt außer Betracht: Soll-Entgelt = 4000€ Ist-Entgelt = 3560€ Einkommensminderung 11% (reicht, da >10%). Welche Variante ist richtig? Danke für die Hilfe!
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