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Änderung des Unternehmensnamens bei gleichbleibender Betriebsnummer DEÜV-Meldung

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letzte Antwort am 13.08.2025 09:02:32 von tbehrens
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Bahi2025
Einsteiger
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Wenn sich der Unternehmensname ändert, die Betriebsnummer jedoch unverändert bleibt (da der Arbeitgeber diese beibehalten möchte) und die Namensänderung im Rahmen der Betriebsdatenpflege bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet wird – wird in diesem Fall eine DEÜV-Meldung erzeugt bzw. erstellt DATEV LODAS eine Meldung an die Krankenkassen der Arbeitnehmer?

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,

Das Programm wird eine Meldung zur Betriebsdatenpflege und auch eine Meldung zu den Arbeitgeberkonten erstellen. Bei den DEÜV-Meldungen bin ich mir nicht ganz sicher, da eigentlich die Betriebsnummer des Mandanten ausschlaggebend ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Bahi2025,


durch die Änderung des Unternehmensnamens wird vom Programm keine DEÜV-Meldung für die Mitarbeiter erstellt und übermittelt.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bahi2025
Einsteiger
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51 Mal angesehen

@Vanessa_MertelDanke für die Auskunft 🙂
Wie läuft das in so einem Fall dann genau mit der Info an die Krankenkasse?
Wenn sich der Name ändert, ändert sich jetzt in meinem Fall auch die Bankverbindung – die Krankenkasse erhält also eine neue SEPA. Woher weiß die Krankenkasse dann, dass ein neues Beitragskonto angelegt werden muss?
Sonst wird die Änderung bei den Mitarbeitern ja eventuell nicht direkt zugeordnet, oder? und die Abbuchung der Beiträge erfolgt noch von der alten Bankverbindung?

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 6
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Das Beitragskonto selbst braucht nicht neu angelegt werden, das hängt nämlich an der Betriebsnummer. Du musst aber ein neues SEPA-Mandat erteilen und das bisherige widerrufen, wenn sich die Bankverbindung ändert.

tbehrens
Fachmann
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@rschoepe  schrieb:

Das Beitragskonto selbst braucht nicht neu angelegt werden, das hängt nämlich an der Betriebsnummer. Du musst aber ein neues SEPA-Mandat erteilen und das bisherige widerrufen, wenn sich die Bankverbindung ändert.


Ich würde ein Infobrief an die KK, FA, BG, Soka etc. schicken (inkl. Vollmacht), damit die Institutionen informiert sind, dass es hier nur eine Namensänderung gab. Und die SEPA Widerruf und das neue Lastschriftmandat gleich beifügen.

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letzte Antwort am 13.08.2025 09:02:32 von tbehrens
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