Ich habe eine Mandantin, deren Mitarbeiterin während der Elternzeit den Firmenwagen weiterhin nutzen darf. Da die Bagatellgrenze von 50,00 € überschritten wird, ist der geldwerte Vorteil entsprechend zu verbeitragen.
Leider wird dies in LODAS nicht korrekt abgerechnet (komplett ohne Sozialversicherungsbeiträge). Die weitergewährten Arbeitgeberleistungen habe ich bereits erfasst, und ich habe mich auch schon im Hilfecenter zur Firmenwagenabrechnung informiert.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Fromeyer,
der Betrag ist größer als der Freibetrag. Die Krankenkasse hat mir tatsächlich bestätigt, dass der Sachbezug verbeitragt werden muss.
Sind nicht genau dafür die Angaben zu weitergewährten AG-Leistungen nutzbar?
LG
Anne Koch
Hallo Frau Koch,
ja. Die Daten sind auch schon eingetragen.
Ich kann mir das echt nicht erklären...
Das Vergleichs-Netto-Entgelt ist das Netto vor dem Mutterschutz.
Die Netto-Sozialleistung musst du aus dem Elterngeld errechnen.
Die Differenz ist oft so groß, dass die weitergewährte AG-Leistung abzgl. 50€ den SV-Freibetrag nicht überschreitet und somit keine SV-Beiträge anfallen.
Falls es doch der Fall sein sollte, müsstest du die Elternzeitfehlzeit wie bei einer Teilzeittätigkeit löschen.
Der geldwerte Vorteil ist als laufender Bezug ja Arbeitsentgelt.
So sehe ich das.
Aber dann wird doch keine Meldung bei der Krankenkasse erstellt oder?
(das sie in Elternzeit ist)
Hallo,
kannst du uns bitte den Rechenweg mit Zahlen darlegen?
Viele Grüße
Ich musste sowas, während Krankengeldbezug, auch schon mal händisch ausrechnen da es damals die Automatik noch nicht gab.
Am Anfang dachte ich auch, dass da noch was hängen bleibt, aber am Ende war ich doch (knapp) untern den 50,00 EUR.
Habe im Moment übrigens auch ne ANin in Elternzeit mit PKW. Bis jetzt liegen mir aber noch keine rückgemeldeten Werte für die Sozialleistung vor. Werden die überhaupt rückübertragen?
@DilSeven schrieb:Aber dann wird doch keine Meldung bei der Krankenkasse erstellt oder?
(das sie in Elternzeit ist)
Richtig. Darf in dem Fall auch nicht. Es wird ja auch keine Elternzeitmeldung erstellt, wenn sie in Elternzeit von Anfang an im Midijob arbeitet, bzw. wird die Elternzeit zum Beginn des Midijobs meldetechnisch beendet.
@NaJu2008 schrieb:
Habe im Moment übrigens auch ne ANin in Elternzeit mit PKW. Bis jetzt liegen mir aber noch keine rückgemeldeten Werte für die Sozialleistung vor. Werden die überhaupt rückübertragen?
Weiß ich nicht. Denke aber nicht, denn die KK interessiert die Höhe es Elterngeldes doch gar nicht, oder?
Und das eine andere Stelle die Höhe von Sozialleistungen übermitteln kann, ist doch bei unseren Digitalisierungsbemühungen nicht wirklich vorstellbar. 😉
Digitalisierung bei Behörden - Was ist das?
Bei Elternzeit kann man auch keine manuelle Anforderung der Sozialleistung auslösen.
Und welcher AN rückt schon freiwillig den Elterngeldbescheid raus. Ich geb zumindest den Hinweis, dass der Firmenwagen beim EG mit angegeben werden muss.
@NaJu2008 schrieb:
Und welcher AN rückt schon freiwillig den Elterngeldbescheid raus. Ich geb zumindest den Hinweis, dass der Firmenwagen beim EG mit angegeben werden muss.
Dann wird die Elternzeit halt meldetechnisch beendet und der geldwerte Vorteil voll verbeitragt, was nicht unbedingt notwendig sein müsste. Warum sollte der AG später evtl. Beiträge alleine nachzahlen?
Man kann nicht immer alle vor sich selbst schützen. 🙄
Danke dir!
Ich habe jetzt einfach das Gehalt gelöscht und es wird nur der PKW abgerechnet. Wie eine Teilzeitkraft.