Wir hatten kein Fall vom freien Mitarbeiter, aber vor Jahren hatten wir einen GGF, der ursprünglich sv-pflichtig (Minderheitsgesellschafter) war, aber dann 100% GGF wurde, was wir aber im Lohn nicht wussten. BP hat auch statt gefunden und da sv-pfl. abgerechnet, wurde auch nichts beanstandet, da auch keine Infos über die Status-Änderung bekannt war. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr wurde das dann aufgedeckt. Wir konnten zum Glück noch im Dezember die Abrechnungen für 1,5 Jahre korrigieren. Bei der nächsten BP - 4 Jahre später - wurde dann festgestellt, dass der Beginn nicht zum 1.7. war (Kauf der anderen Anteile), sondern erst Mitte November, da dann erst die Eintragung im Handelsregister erfolgte, was dazu führte, dass SV-Beiträge wieder nachberechnet werden musste. Der GGF hat dann auch noch mehrfach Einspruch inkl. Anwalt eingelegt. Weshalb es sich auch noch um ein weiteres Jahr verzögert hat. Die KK hat auch die Beiträge, Meldungen etc. gefordert. Sagten auch, dass eigentlich die DRV die Beiträge festlegen muss. Von den kam aber nichts. Letztlich mussten wir über sv.net alle SV-Meldungen nachholen, Beitragsnachweise übermittelt. Wir hatten die Vorteil, dass ursprünglich die Beiträge abgerechnet waren, so mussten wir nur den anteiligen November selbst ausrechnen. Excel lässt grüßen. Müssen wir jetzt die Rentenversicherung ansprechen (eigentlich wissen die ja von dem Urteil) oder können wir die Sache einfach mal aussitzen? Wir haben im übrigen auch erst jetzt von dem Ausgang des Klageverfahrens erfahren. Ich kann nur dazu warnen es auszusitzen, insbesondere, da die SZ weiter ansteigen. Bezüglich mögliche Verjährung habe ich keine Ahnung.
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