Moin, ein Abruf vor Beschäftigungsbeginn wird bei der DATEV "geparkt" und erst am ersten Beschäftigungstag übermittelt, da eine vorherige Übermittlung von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird. Sofern also eine Probeabrechnung vor dem ersten Beschäftigungstag erfolgt, liegen auf jeden Fall noch keine ELStAM-Daten vor. NACHTRAG: Tatsächlich abrufen können Sie dies unabhängig von der Abrechnung, also durchaus auch jetzt schon für einen Eintritt im Mai 2025, auch wenn die April-Abrechnungen noch nicht erfolgt sind. Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen