Die Sachbezugswerte gelten für arbeitstägliche Mahlzeiten, die durch eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung abgegeben werden. die die Mitarbeitenden in einer nicht selbst betriebenen Einrichtung erhalten, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung durch Barzuschüsse oder andere Leistungen zur Verbilligung der Mahlzeiten beiträgt. Im Haufe Artikel heißt es aber auch, dass der AG aufgrund vertraglicher Vereinbarungen den Barzuschuss gewährleistet. Für mich heißt das, dass der AG im vorliegenden Fall eine vertragliche Vereinbarung mit dem Fleischer haben muss. Der Fleischer schreibt idealerweise monatlich eine Rechnung über die abgegebenen Speisen (Einzelaufstellung je Tag erforderlich) und rechnet direkt mit dem AG ab. Der AN nimmt diesbezüglich kein Geld in die Hand es sei denn er muss einen Eigenanteil leisten.
... Mehr anzeigen