Die 6 Wochen einzuhalten ist manchmal gar nicht so einfach. Denn wenn der zweite Arbeitgeber, die Abrechnung und damit die ELSTAM-Anmeldung erst am 6. des Folgemonats (hier z.B. 6. Sept) erstellt hat, bekommt der erste Arbeitgeber die Meldung mit dem Nebenarbeitgeber erst mit der ELStAM-Änderungsmeldung im Oktober (ca. bis zum 5. Werktag) gemeldet, da die Änderungen nur 1 mal im Monat gemeldet werden. Dann hätte bis zum 13. September (6 Wochen vom 03. August an) keiner reagieren können. Ich dachte eigentlich, dass sowas regelmäßig bei Änderung gemeldet wird und nicht erst zu einem Stichtag. Vor allem da es ja unterschiedliche Abrechnungsfenster gibt. Schwierig wird es natürlich wenn der eine AG erst zum 10. des Folgemonats abrechnet und der andere aber bereits am Monatsanfang des laufenden Monats. Und wenn ich mir da manchmal die Meldungen beim Steuerklassenwechsel z.B. wegen Eheschließung anschaue, kommen die teilweise sogar erst Monate später (rückwirkend). Wo doch angeblich alles digital laufen soll.
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