Schlussendlich muss man ja auch im Hinterkopf behalten, wer das den bitte wie kontrollieren will. In den SV-Prüfungen werden ja die Besuche in den Kanzleien und direkt beim Mandanten in den letzten Jahren immer weniger. Alles soll digital bereit gestellt werden und die Prüfungen finden im Amt statt. Es sollen halt weniger Prüfer mehr Fälle prüfen können. Unter dem Gesichtspunkt ist mir unklar, wie eine Kontrolle erfolgen soll, ob eine digitale Personalakte vorliegt oder nicht. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dafür nun extra Prüfer eingestellt werden, die rumfahren und das kontrollieren. Von daher kann ich die Kleinstmandanten nachvollziehen: Erstmal abwarten, was passiert. Digitales Vorhalten im Dateisystem würde mir da auch reichen. Unabhängig davon sehe ich es auch so: Als Kanzlei schriftlich informieren, damit man sich haftungsrechtlich abgesichert hat.
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