Guten Morgen liebe DATEV, ich habe einmal eine grundsätzliche Frage bzw. Idee bezüglich der Übermittlung von Betragsnachweisen an die Krankenkassen, speziell für Schätzmandate: Bei neuen Krankenkassen werden die Betragsnachweise ja erst im Folgemonat des Eintritts an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt, mit den kumulierten Werten für den Vormonat und dem aktuellen Monat. Jedes mal rufen die Krankenkassen an und fragen, ob die Beiträge für den Vormonat im aktuellen Beitragsnachweis enthalten sind. Teilweise möchten die Krankenkassen dann noch die Erläuterungen zugeschickt bekommen haben. Wäre es nicht sinnvoll, dass grundsätzlich die Betragsnachweise INKLUSIVE den Erläuterungen an die Krankenkassen gesendet werden? Voraussetzung ist natürlich, dass die Krankenkassen dies verarbeiten können. Ich wünsche noch einen schönen Start in die Woche. Mit freundlichen Grüßen Patrick Skatulla
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