Liebe Community, ich wünsche allen ein erfolgreiches neues Jahr 2024! Ich habe plötzlich eine Meldung bekommen, wo ich jetzt viel nachgelesen habe aber noch nicht weiß wie ich reagieren soll bei diesem einen Angestellten. Es hat sich weder das Gehalt geändert noch die Steuerklasse... es ist ein voll normaler AN ohne Sonderzahlungen oder VWL oder bAV usw. nun weiß ich nicht was ich machen soll.... weil ich wohl laut dieser Meldung handeln muss und entweder Zuflussprinzip oder Entstehungsprinzip im Feld bei dem AN unter Steuer/Besonderheiten/ sonstige Angaben unter Mitarbeitereinstellung (Nachberechnung Vorjahr) eintragen soll... bzw muss??? Das wäre die Meldung: Hinweis #LN09236 Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Arbeitnehmer wurden ELStAM für das Vorjahr zurückgemeldet. Prüfen Sie vor der Abrechnung, ob eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip durchgeführt werden soll. Die abweichende Angabe zur steuerlichen Behandlung des Mitarbeiter kann unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten Registerkarte Sonstige Angaben erfasst werden. Beachten Sie, dass eine Änderung der steuerlichen Behandlung nach erfolgter Nachberechnung nicht mehr möglich ist. Obwohl bei allen ordentlich eingetragen ist Zuflussprinzip und wie Mandanteneinstellung! Vielleicht kann mir Jemand bitte weiter helfen! Ich bin echt begeistert von der Communitiy hier!
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