Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter vom Mandanten hat eine AUB vorgelegt mit Vermerk "Arbeitsunfall". Ich habe im Programm Lohn/Gehalt den Ausfallschlüssel "KB" erfasst. Ist damit alles erledigt bzgl. des Arbeitsunfalls oder muss noch etwas beachtet werden. Ich gehe davon aus das der Arbeitgeber/Mandant die Meldung an die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft selbst vorgenommen hat.
Der Arbeitgeber ist U1/U2 Umlage-Pflichtig und hat Anspruch auf Erstattung nach dem AAG. Läuft die Erstattung bei einem Arbeitsunfall genauso wie bei einer regulären Erkrankung?
Vielen Dank für die Antworten im voraus und ein schönes Wochenende.
Viele Grüße von
Hermann Föll
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Föll,
richtig, wenn durch einen Arbeitsunfall eine Krankheit mit Lohnfortzahlung abzurechnen ist, buchen Sie den Ausfallschlüssel "KB Krankheit Betriebsunfall (LFZ)".
Bei U1-Pflicht wird wie bei einer "regulären Erkrankung" ein AAG-Erstattungsantrag erstellt und an die Krankenkasse übermittelt.
Auf dem DÜ-Prot. Erstattung AAG ist mit dem Ausfallschlüssel KB "ja" bei der Frage "Ist die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen?" angekreuzt.
Hallo Frau Schönweis,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort, jetzt habe ich Klarheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Föll
Guten Abend,
hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG?
Danke LG
@Zornroesschen_ schrieb:Guten Abend,
hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG?
Danke LG
Hallo und Ja.
Um Erstattungen aus U1 zu erhalten zahlt der Betrieb ja auch die Umlage!
Nach Ablauf der sechs Wochen gibt es allerdings analog zum Krankengeld ein Verletztengeld.
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp
Gruß, vw
Vielen lieben Dank nochmal!
LG
Hallo,
eine Frage, gibt es auch einen extra Schlüssel fürs Krankengeld? Bei einem Arbeitsunfall?
Der Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall, diesen habe ich mit KB geschlüsselt und jetzt geht es über ins Krankengeld.
Ich habe nichts gefunden. Ich würde dann ganz normal K6 als Ausfallschlüssel nehmen oder muss ich dann VL Verletztengeld nehmen?
Danke und viele Grüße
Hallo,
bei einem Arbeitsunfall folgt ab dem 43. Tag kein Krankengeld, sondern Verletztengeld (im Prinzip das Gleiche, dies aber nur der Vollständigkeit halber).
Siehe hier am Beispiel LuG, unter dessen Präfix Sie schreiben:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1028736
Gruß, vw
Danke! Das habe ich so gemacht.
Das Programm möchte ein Aktenzeichen für die Erstellung der Entgeltbescheinigung.
Der Firma liegt aber noch keine vor.
Kann ich das irgendwie umgehen? Das es mir die Entgeltbescheinigung trotzdem sendet?
Ich wollte morgen bei der BG anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
Hallo nochmal,
ich hatte bislang erst einen Fall mit Verletztengeld. Wenn ich mich recht erinnere, lag mir auch kein AZ vor und hatte dies bei der BG erfragt ...
Gruß, vw
Guten Morgen,
ich habe auch meinen ersten Betriebsunfall im Unternehmen. Jetzt die eAU abgerufen, und Rückmeldung erfolgreich bekommen für die ersten Zeiten. Es ist vom Betrieb auch der BG gemeldet Unterlagen habe ich auch gestern bekommen! Ich weiß schon das der AN bis September 2026 KRank sein wird! Ich habe jetzt den Krankzeit erstmal im KalenDer Datev mit KB geschlüsselt, da SIe Anspruch auf 6 Wochen/42 Tage LFZ hat!
Danach bekommt Sie ja Verletztengeld von der BG, ist die richtige Schlüsselung im Kalender dann U6?
Mehr müsste ich dann nicht beachten oder doch?
Ganz liebe Grüße
Hallo,
ab dem 43. Kalendertag erfassen Sie im Kalender den Ausfallschlüssel „VL“.
Um eine EEL-Bescheinigung für das Verletztengeld zu erzeugen, erfassen Sie mindestens das Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten | Registerkarte „Allgemeine Angaben“ im Feld „Institutionskennzeichen“.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1028736.
Hallo Frau Preuß,
erstmal vielen lieben Dank für die große Hilfe! KB hat ja gut geklappt und ein paar Tage sind zum Glück Zeit und ab 43. Tag mache ich VL = Verletztengeld im Kalender!!!
Was ich aber NICHT habe: unter Bewegungsdaten/Krankheitszeichen/ Register "Allgem. Angaben das Feld Institutionskennzeichen gibt es bei mir nicht in Datev Lohn und Gehalt...
Immerhin habe ich zum ersten eAU Abruf herausgefunden das bei der Übersicht eAU-Rückmeldungen immerhin schon jetzt ein Kreuz X bei Arbeitsunfall!!!
Außerdem habe ich auf dem Formular der Unfallanzeige kein Institutionskennzeichen drauf...
Könnten SIe mir da vielleicht nochmal weiterhelfen?
Ganz liebe Grüße
Nachtrag zur letzten Nachricht, die IK-Nr. habe ich über die BG rausbekommen!
Was ich aber weiterhin in Datev NICHT habe: unter Bewegungsdaten/Krankheitszeichen/ Register "Allgem. Angaben das Feld Institutionskennzeichen gibt es bei mir nicht in Datev Lohn und Gehalt...
Vielleicht könnten Sie mir da nochmal weiter helfen!
Immerhin habe ich zum ersten eAU Abruf herausgefunden das bei der Übersicht eAU-Rückmeldungen immerhin schon jetzt ein Kreuz X bei Arbeitsunfall!!!
Hallo,
unter Krankheitszeiten müssten bei der Fehlzeit "Verletztengeld" die Angaben zur Unfallversicherung angezeigt werden.
So in etwa:
Gruß
Bitte auch beachten, dass bei einem Arbeitsunfall für den ersten Tag, sofern sich der Unfall während der Arbeitszeit ereignet, kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht. Und dieser Tag auch nicht in die 6-Wochen-Frist einzurechnen ist.
Der Unfalltag ist als regulärer Arbeitstag zu berücksichtigen. Ausnahme wäre ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit!
Vielen vielen lieben Dank!
das hat mir jetzt sehr geholfen!!! Nun bin ich weiter und weiß woran es lag und wie ich da nun hinkomme, ich hatte das VL noch nicht drin, da noch ein paar Tage Zeit sind und dadurch hat er es mir nicht angezeigt... das macht Sinn...!
Dankeschön vom Herzen!
Dankeschön für diesen Wertvollen Hinweis.
Es war ein Wegeunfall nach der Arbeit auf dem Nachhauseweg, daher gilt jetzt dieser Tag noch als Arbeitstag und der Folgetag als erster AU Tag mit dem Kalendereintrag KB- Krankheit Betriebsunfall mit LFZ! Habe ich jetzt so hunbekommen und die eAU hat das dann auch ergeben!!!
Vielen lieben Dank nochmal!