Guten Abend, ich hätte mal eine Frage bzgl. eines Arbeitnehmers. Dieser wurde nach den 78 Wochen ausgesteuert und wird aktuell im Lohn mit ,,KA'' Ende Bezug Krankengeld/ Bezug Arbeitslosengeld eingetragen, da das Arbeitsverhältnis arbeitsrechtlich noch besteht/ Sozialversicherungspflicht aber nicht da (ausgesteuert+ Abmeldung bei Krankenkasse). Nun hatte er mitgeteilt, dass er ab dem 1. November 2023 Erwerbsminderungsrente erhält. Jetzt wäre meine Frage, ob ich weiterhin KA im Kalender eintrage oder ob sich hierbei etwas ändert? Laut Krankenkasse muss keine Meldung erfolgen, da er ja bereits sozialversicherungstechnisch ausgesteuert ist. Danke für die Rückmeldung und schon mal einen schönen Feierabend! 🙂
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