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Werkstudenten und Mitgliedschaft

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letzte Antwort am 08.03.2023 14:21:31 von Matthias_Platz
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Zornroesschen_
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Hallo liebe Community,

 

ich hätte mal eine Frage zum Thema Werkstudenten. Wir haben zwei Werkstudenten im Lohn mit Schlüssel 106 und Beitragsgruppenschlüssel 0100 also nur RV- Pflichtig. Ist es korrekt, dass man den Hinweis erhält, das für den Mitarbeiter keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht?

 

Wundert mich, dass es genau bei beiden ist. Desweiteren habe ich auch keine Unterlagen über einen Wechsel erhalten etc. 

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 

vw
Erfahrener
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Guten Abend,

ich verstehe die Frage nicht ganz.

 

Könnte es sein, dass Du keine KK angegeben hast, da der RV-Beitrag ja hälftig berechnet und gezahlt und an die zuständige Einzugsstelle abgeführt wird?

 

9

In der Liste Krankenkasse / KK-Nr.: die Krankenkasse des Mitarbeiters wählen und das Gültig ab – Datum (MMJJJJ) erfassen.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303371

 

Gruß, vw

 

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Zornroesschen_
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Guten Abend,

 

doch die Krankenkassen sind jeweils hinterlegt.

 

LG

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cro
Experte
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@Zornroesschen_  schrieb:

Hallo liebe Community,

 

........ Ist es korrekt, dass man den Hinweis erhält, das für den Mitarbeiter keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht?

 

Wundert mich, dass es genau bei beiden ist. Desweiteren habe ich auch keine Unterlagen über einen Wechsel erhalten etc. 

Vielen Dank für die Rückmeldungen. 


Die Rückmeldung kommt von der KrKasse, die das elektronisch über DATEV mitteilt. Der Student sollte seine Versichertenkarte vorlegen. Oft haben die Studenten vergessen, die Mitgliedsdaten der GKV zu bestätigen bzw. ernst zu nehmen, weil sie z.B. wie bisher über Mama*Papa privat KV-versichert sind (und auch bleiben werden, da es ja nur um RV-Beiträge geht).

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


bei Beitragsgruppenschlüssel 0100 führt weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Daher wird von der Krankenkasse zurückgemeldet, dass keine Mitgliedschaft besteht (ähnlich wie bei privat krankenversicherten Mitarbeitern). Dennoch ist die von Ihnen hinterlegte Krankenkasse die Einzugsstelle für die Rentenversicherungsbeiträge.


Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1019315 - Krankenkassenmitgliedschaften prüfen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.03.2023 14:21:31 von Matthias_Platz
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