Hallo, bei Beitragsgruppenschlüssel 0100 führt weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Daher wird von der Krankenkasse zurückgemeldet, dass keine Mitgliedschaft besteht (ähnlich wie bei privat krankenversicherten Mitarbeitern). Dennoch ist die von Ihnen hinterlegte Krankenkasse die Einzugsstelle für die Rentenversicherungsbeiträge. Weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1019315 - Krankenkassenmitgliedschaften prüfen.
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