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Privater Krankenversicherung

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letzte Antwort am 17.08.2023 16:12:21 von FrauSmith
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Zornroesschen_
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Community, 

 

ich hätte eine Frage zur privaten Krankenversicherung bei anlegen eines neuen Mitarbeiters: (Habe ich noch nie gemacht, daher benötige ich dies Schritt für Schritt)

 

& zwar müsste ich einen Mitarbeiter mit privater Krankenversicherung anlegen: 

 

Welche Unterlagen benötige ich hierfür? Bescheinigung über die selbst gezahlten Beträge?

-Unter Allgemeine SV-Daten Private Krankenversicherung wählen. Dann wäre hier schon die erste Frage:

 

Ist der Beitragszuschuss zur Privaten  Krankenversicherung& Pflegeversicherung verpflichtend an den Arbeitnehmer zu zahlen oder freiwillig? 

 

Woher weiß ich, ob Anspruch auf Krankentagegeld besteht? 

 

Muss ich sonst irgendwelche Grenzen beachten wegen Gehalt etc? Der Arbeitnehmer ist nebenbei Selbstständig. 

 

Beitragsgruppenschlüssen: 0 1 1 0

 

- Woher weiß ich, welche gesetzliche Krankenkasse ich zusätzlich hinterlegen muss?

 

Sorry für die vielen Fragen.. LG 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


nachfolgend ein Auszug aus dem Dokument Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Arbeitnehmer - Grundlagen:


"Nachweis gem. § 257 SGB V
Der Arbeitgeber darf Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung nur nach Nachweis des Versicherungsunternehmens steuerfrei zahlen. Der Arbeitnehmer muss eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorlegen. Die Bescheinigung bestätigt, dass vertragliche Leistungen im Sinne des § 257 Abs. 2a SGB V vorliegen."


Klären Sie bei Bedarf mit dem Mitarbeiter bzw. der privaten Krankenkasse, ob Krankengeldanspruch besteht.


Entweder der Arbeitnehmer nennt Ihnen eine gesetzliche Krankenkasse oder Sie müssen eine auswählen.

 

Weitere Informationen privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Lohn und Gehalt finden Sie hier:

 Beitragszuschuss erfassen für privat versicherte Arbeitnehmer – Beispiele Lohn und Gehalt


Kann hierzu noch jemand Erfahrungen aus der Praxis teilen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 4
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@Zornroesschen_  schrieb:

 

 

Muss ich sonst irgendwelche Grenzen beachten wegen Gehalt etc? Der Arbeitnehmer ist nebenbei Selbstständig. 

 

 

 


Dann sollten Sie erst einmal klären, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt: Grundsätzliche Hinweise Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019 (aok.de)

 

Wenn diese vorliegt, ist der Mitarbeiter (unabhängig von der Höhe des Gehalts) nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig und hat damit dann auch keinen Anspruch auf einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss.

FrauSmith
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 4
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Der Mitarbeiter muss sich an seine Krankenkasse wenden und prüfen lassen ob er Hauptberuflich selbständig ist. 
Das kann nur die Krankenkasse entscheiden .

 

bei PKV-Versicherung : letzte gesetzliche Krankenkasse vor PKV

 

Bescheinigt die Krankenkasse die hauptberufliche Selbständigkeit (schriftlich) 0110.

Kein ges.Anspruch auf Zuschüsse vom AG.

Zuschuss zur KV und PV kann freiwillig gezahlt werden dann aber Steuer- und SV-Pflichtig.

 

 

 

Keine Hauptberufliche Selbständigkeit.

 

Prüfen ob er in der PKV sein darf.: JAE und ggf. Altersgrenze

 

„Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses“ der PKV vom Mitarbeiter anfordern. Nur diese Bescheinigung zählt!

 

Gesamtbeträge KV und PV erfassen. Zuschuss errechnet Lodas gesetzeskonform.

Zahlung Zuschuss ist verpflichtend. 
Höhe: Hälfte Beitrag. Begrenzt auf das was ein gesetzlich versicherter erhalten würde (nach Brutto, Höchstzuschuss)

 

ohne Vorlage der korrekten PKV-Bescheinigung zahlen wir keinen Zuschuss aus

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letzte Antwort am 17.08.2023 16:12:21 von FrauSmith
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