Hallo Zusammen,
ein Mitarbeiter vom Mandanten hat eine AUB vorgelegt mit Vermerk "Arbeitsunfall". Ich habe im Programm Lohn/Gehalt den Ausfallschlüssel "KB" erfasst. Ist damit alles erledigt bzgl. des Arbeitsunfalls oder muss noch etwas beachtet werden. Ich gehe davon aus das der Arbeitgeber/Mandant die Meldung an die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft selbst vorgenommen hat.
Der Arbeitgeber ist U1/U2 Umlage-Pflichtig und hat Anspruch auf Erstattung nach dem AAG. Läuft die Erstattung bei einem Arbeitsunfall genauso wie bei einer regulären Erkrankung?
Vielen Dank für die Antworten im voraus und ein schönes Wochenende.
Viele Grüße von
Hermann Föll
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Föll,
richtig, wenn durch einen Arbeitsunfall eine Krankheit mit Lohnfortzahlung abzurechnen ist, buchen Sie den Ausfallschlüssel "KB Krankheit Betriebsunfall (LFZ)".
Bei U1-Pflicht wird wie bei einer "regulären Erkrankung" ein AAG-Erstattungsantrag erstellt und an die Krankenkasse übermittelt.
Auf dem DÜ-Prot. Erstattung AAG ist mit dem Ausfallschlüssel KB "ja" bei der Frage "Ist die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen?" angekreuzt.
Hallo Frau Schönweis,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort, jetzt habe ich Klarheit.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Föll
Guten Abend,
hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG?
Danke LG
@Zornroesschen_ schrieb:Guten Abend,
hierzu hätte ich noch eine andere Frage. Was wäre denn der Fall, wenn der Arbeitgeber nicht beim U1 Verfahren mitmacht (größerer Betrieb) ? Das Gehalt wird normal weiter gezahlt und man erhält keine Erstattung von der BG?
Danke LG
Hallo und Ja.
Um Erstattungen aus U1 zu erhalten zahlt der Betrieb ja auch die Umlage!
Nach Ablauf der sechs Wochen gibt es allerdings analog zum Krankengeld ein Verletztengeld.
https://www.dguv.de/de/reha_leistung/geldleistungen/verletztengeld/index.jsp
Gruß, vw
Vielen lieben Dank nochmal!
LG
Hallo,
eine Frage, gibt es auch einen extra Schlüssel fürs Krankengeld? Bei einem Arbeitsunfall?
Der Mitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall, diesen habe ich mit KB geschlüsselt und jetzt geht es über ins Krankengeld.
Ich habe nichts gefunden. Ich würde dann ganz normal K6 als Ausfallschlüssel nehmen oder muss ich dann VL Verletztengeld nehmen?
Danke und viele Grüße
Hallo,
bei einem Arbeitsunfall folgt ab dem 43. Tag kein Krankengeld, sondern Verletztengeld (im Prinzip das Gleiche, dies aber nur der Vollständigkeit halber).
Siehe hier am Beispiel LuG, unter dessen Präfix Sie schreiben:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1028736
Gruß, vw
Danke! Das habe ich so gemacht.
Das Programm möchte ein Aktenzeichen für die Erstellung der Entgeltbescheinigung.
Der Firma liegt aber noch keine vor.
Kann ich das irgendwie umgehen? Das es mir die Entgeltbescheinigung trotzdem sendet?
Ich wollte morgen bei der BG anrufen und nachfragen.
Viele Grüße
Hallo nochmal,
ich hatte bislang erst einen Fall mit Verletztengeld. Wenn ich mich recht erinnere, lag mir auch kein AZ vor und hatte dies bei der BG erfragt ...
Gruß, vw