abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Zuflussprinzip/Entstehungsprinzip

3
letzte Antwort am 10.01.2024 10:49:10 von Lienchen7
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Lienchen7
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
276 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich wünsche allen ein erfolgreiches neues Jahr 2024!

Ich habe plötzlich eine Meldung bekommen, wo ich jetzt viel nachgelesen habe aber noch nicht weiß wie ich reagieren soll bei diesem einen Angestellten. Es hat sich weder das Gehalt geändert noch die Steuerklasse... es ist ein voll normaler AN ohne Sonderzahlungen oder VWL oder bAV usw. nun weiß ich nicht was ich machen soll.... weil ich wohl laut dieser Meldung handeln muss und entweder Zuflussprinzip oder Entstehungsprinzip im Feld bei dem AN unter Steuer/Besonderheiten/ sonstige Angaben unter Mitarbeitereinstellung (Nachberechnung Vorjahr) eintragen soll... bzw muss???

Das wäre die Meldung:

Hinweis #LN09236
Elektronische Lohnsteuerkarte: Für den Arbeitnehmer wurden ELStAM für das Vorjahr zurückgemeldet. Prüfen Sie vor der Abrechnung, ob
eine Nachberechnung ins Vorjahr mit Entstehungsprinzip durchgeführt werden soll. Die abweichende Angabe zur steuerlichen Behandlung
des Mitarbeiter kann unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten Registerkarte Sonstige Angaben erfasst werden. Beachten Sie, dass eine
Änderung der steuerlichen Behandlung nach erfolgter Nachberechnung nicht mehr möglich ist.

Obwohl bei allen ordentlich eingetragen ist Zuflussprinzip und wie Mandanteneinstellung!

Vielleicht kann mir Jemand bitte weiter helfen! 

Ich bin echt begeistert von der Communitiy hier!

Lienchen7
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 4
225 Mal angesehen

Ich bin selbst weiter gekommen auf der Rätsels Spur!!! 

Zum Jahreswechsel ist ein Kind 18 Jahre Alt geworden und nun seit 01/24 der Kinderfreibetrag von 1,0 weg....!

Ich muss den Angestellten informieren, dass er sich kümmern muss und den Kindergeldanspruch wieder nachzuweisen, wenn es zutrifft bei FA!

Jetzt ist die Frage, wie verhalte ich mich für die Abrechnung?

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
213 Mal angesehen

Sie können, die verlässlichen, alten ELStAM bis zu 3 Monate weiter verwenden.

 

Falsche Meldedaten - Weiteranwendung der bisherigen Elstam: Unzutreffende Elstam und Falschanmeldung als Arbeitgeber | Personal | Haufe

Lienchen7
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
190 Mal angesehen

Vielen lieben Dank!

Das hilft mir auch sehr weiter. Sowie der AN sich gefreut hat für diese Information und er es beim Finanzamt nun beantragen wird, dass der Kinderfreibetrag noch weiter bestehen kann durch Schulische Ausbildung der Tochter!

0 Kudos
3
letzte Antwort am 10.01.2024 10:49:10 von Lienchen7
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage