Hallo Community, ich habe eine Mandantin, die ein Kosmetikstudio im September 2020 eröffnet hat. Lt. FAQ 1.1 ist sie grundsätzlich antragsberechtigt, da das Unternehmen vor dem 31.10.2020 gegründet wurde. Auf Grund des Schließungsbeschlusses konnte sie ihr Studio nicht eröffnen und hatte auch im gesamten Jahr 2020 keinerlei Einnahmen. Da es Fixkosten (z.B. in Form von Miete) gibt, wollte ich versuchen, ÜH III zu beantragen. Da allerdings alle Umsatzzahlen 0,00 € betragen, gibt es auch keinen "Umsatzrückgang". Die Hotline verwies nur auf FAQ 5.4. Vor dem Jahr 2020 gibt es aber keinerlei Umsätze. Könnte eventuell der letzte Punkt helfen: "Geschätzter Jahresumsatz 2020" ? Ich weiß zwar, dass der Umsatz des Jahres 2020 0,00 € betrug, aber es gibt ja eine Schätzung der Umsätze, die die Mandantin in Ihrem Businessplan vermerkt hat. Könnte man also als Vergleichsumsatz den ursprünglich geschätzten Umsatz eintragen ? Oder sollte man nur 1,00 € eintragen, sozusagen als Platzhalter ?
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