Hallo,
wir haben einen Mandanten der keine Arbeitnehmer beschäftigt und das in Zukunft wohl auch nicht mehr tun möchte.
Das Lohnsteuersignal haben wir löschen lasse. Der BG gemeldet dass alle Beschäftigungsverhältnisse beendet sind (Meldegrund UV07)
Muss nun auch die endgültige Einstellung des Betriebs gemeldet werden?
Der Betrieb als soches läuft ja weiter nur ohne Arbeitnehmer??
Die Betriebsnummer der Agentur wird für den Lohn benötigt. Sollte das Thema Lohn beendet sein, würde ich eine Abmeldung auf jeden Fall durchführen.
Also ich sträube mich immer die Einstellung der Betriebstätigkeit zu veranlassen nur weil es keine Arbeitnehmer mehr gibt.
Bei der Beantragung der Betriebsnummer muss man ja schließlich auch angeben seit wann es das Unternehmen gibt.
Und wenn der Unternehmer nach 3 Jahren dann doch feststellt, dass er wieder AN braucht, darf man eine neue Betriebsnummer beantragen und dann aber bitte erstmal noch die Unternehmensnummer bei der BG beantragen!