Hallo, mal ein ganz anderes Thema. Ich habe als prüfender Dritter im Portal für Überbrückungshilfen noch zwei eingereichet Schlusserklärungen (Paket II), bei denen ich noch auf die Bescheide warte. Siet ein paar Wochen existiert nun meine Mailadresse, die ich bei der Registierung angegeben habe nicht mehr. Ich bekomme also die Hinweise, dass ein Bescheid oder eine Rückfrage im Postal angekommen nicht mehr. Ich schaue also regelmäßig im Portal nach, ob es etwas gibt. Ich denke dass weiterhin im Portal Fragen und Bescheide ankommen auch wenn die Mail Adresse nicht mehr geht? liege ich da richtig? Nicht das ohne Mailadresse nichts mehr ankommt?
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