Hallo @SNdStb, wenn der Import der Belege nach DATEV Belege online nur durchgeführt wird, um diese im Rahmen des Exports für die steuerliche Außenprüfung (RZ) zu berücksichtigen, dann ist das Zurückschreiben der Buchungsinformationen nicht notwendig; die Verbindung zwischen Buchung und Beleg wird über die Beleg-ID hergestellt. Wenn die im Dokument 1024911 beschriebene Vorgehensweise durchgeführt wird, behalten die Belege ihre ursprüngliche Beleg-ID und sind dadurch weiterhin mit der Buchung verbunden. Das Hochladen der Belege nach Belege online ist die einzige Lösung, einem Prüfer die Daten für die steuerliche Außenprüfung mit verknüpften Belegen zur Verfügung zu stellen. Erhält der Prüfer lediglich die Dokumentensammlung aus DMS, muss er sich die Belege selbst heraussuchen, was wohl keine akzeptierte Lösung sein wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, dem anwesenden Prüfer lesenden Zugriff auf den zu prüfenden Bestand einzurichten. Die Vorgehensweise ist im Dokument Zugriff auf die Buchführung für den Betriebsprüfer in der Rechteverwaltung einrichten beschrieben.
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