Guten Morgen, Einmal monatlich werden bei der Finanzverwaltung alle Änderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kinds), die sich bis zum letzten Arbeitstag eines Monats ergeben haben, verarbeitet. Spätestens bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats werden diese Änderungen in der monatlichen Änderungsliste zum Abruf bereitgestellt. Auch dieser Abruf erfolgt von DATEV automatisch. Änderungen, die ein Mitarbeiter im Laufe eines Monats bei der Finanzverwaltung beantragt hat, werden erst mit der monatlichen Änderungsliste des Folgemonats über das elektronische Rückmeldeverfahren bereitgestellt werden.
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