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Firmenfeier

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letzte Antwort am 20.11.2025 13:49:19 von pogo
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JS91
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Guten Tag zusammen,

bei einem Mandanten fand im September ein Firmenjubiläum statt. Insgesamt nahmen 37 Personen teil, die Gesamtkosten beliefen sich auf 1.312,37 €. Die Teilnehmer gliederten sich wie folgt:

  • 11 Arbeitnehmer

  • 17 Angehörige

  • 9 Geschäftskunden

Die Kosten pro Teilnehmer betragen somit 35,47 €.

Ein Arbeitnehmer nahm gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen drei Kindern an der Veranstaltung teil. Kosten insgesamt 177,35 € (35,47€ x 5)

Wisst ihr, ob diese Veranstaltung als Firmenfeier bzw. Betriebsveranstaltung einzustufen ist und wie die dabei entstandenen Kosten lohnabrechnungstechnisch zu berücksichtigen sind?

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 6
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Grundsätzlich kann die Veranstaltung als Betriebsveranstaltung eingestuft werden, da sie im Interesse des Arbeitgebers ausgerichtet wurde und den Mitarbeitern offenstand. Für die lohnsteuerliche Behandlung ist die 110-Euro-Freigrenze pro Arbeitnehmer und pro Veranstaltung maßgeblich. Diese Grenze umfasst sowohl den Arbeitnehmer selbst als auch seine Begleitpersonen, sodass sämtliche auf diesen Personenkreis entfallenden Kosten einzubeziehen sind.

 

Da die Kosten pro Kopf relativ gering sind, bleiben die Aufwendungen für die meisten Arbeitnehmer innerhalb der Freigrenze und sind damit steuer- und sozialversicherungsfrei. Beim Mitarbeiter, der mit Ehepartner und drei Kindern teilgenommen hat, liegt der Gesamtbetrag allerdings bei 177,35 € und überschreitet damit die Freigrenze. In diesem Fall wären die gesamten Kosten als geldwerter Vorteil zu behandeln. Eine pauschale Versteuerung mit 25 % nach § 40 Abs. 2 EStG wäre hier als Alternative möglich.

 

Die Kosten der teilnehmenden Geschäftspartner zählen nicht zur lohnsteuerlichen Bemessungsgrundlage, sondern sind rein als Betriebsausgaben zu berücksichtigen und haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Arbeitnehmerfreigrenzen.

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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pogo
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@prabhjot-kakkar  schrieb:

Beim Mitarbeiter, der mit Ehepartner und drei Kindern teilgenommen hat, liegt der Gesamtbetrag allerdings bei 177,35 € und überschreitet damit die Freigrenze. In diesem Fall wären die gesamten Kosten als geldwerter Vorteil zu behandeln.

Nein, nur die Kosten nach Abzug des Freibetrags, also 67,35€.

 

Siehe 4. a)

https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-11a/inhalt.html

JS91
Beginner
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Noch eine Frage: Könnten Sie mir bitte erklären, wann ich die überschrittenen Kosten über die Nebenbuchführung erfassen soll und wann über die Person und soll ich den Lohnart 871 für Datev Lodas verwenden?

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JS91
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Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

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pogo
Experte
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@JS91  schrieb:

Noch eine Frage: Könnten Sie mir bitte erklären, wann ich die überschrittenen Kosten über die Nebenbuchführung erfassen soll und wann über die Person und soll ich den Lohnart 871 für Datev Lodas verwenden?


Das bereits gelesen?

Betriebsveranstaltung - Beispiele für LODAS

 

Über die Nebenbuchführung bekommt der Mitarbeiter nicht mit, was der AG für die Feier versteuern musste, da dann ja nichts auf seiner Gehaltsabrechnung steht.

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letzte Antwort am 20.11.2025 13:49:19 von pogo
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