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Ausländisches Unternehmen

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letzte Antwort am 20.11.2025 09:28:17 von prabhjot-kakkar
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Mailin
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Guten Morgen,

 

es geht um einen speziellen Fall. Ein Person mit Wohnsitz in Deutschland möchte für ein Unternehmen aus Rumänien arbeiten. Das Unternehmen hat keine Niederlassung in Deutschland, also rein nur in R.  Die Arbeit würde allerdings aus Deutschland verrichtet werden. Homeoffice. Demzufolge gilt das deutsche SV Recht, Territorialprinzip. Es muss demnach eine Betriebsnummer für das Unternehmen beantragt werden und ein Steuernummer. Eine Unternehmensnummer wie man sie hier kennt, muss doch nicht beantragt werden, da es sich nicht um eine Gründung in D handelt und die Beschäftigung einer in D. lebenden Personen die die Arbeit hier ausübt, dies auch nicht begründet. Meines Wissens nach. Hatte schon jemand so einen Fall? 

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Wenn die Tätigkeit dauerhaft in Deutschland ausgeübt wird, greift – wie du schon richtig sagst – grundsätzlich das deutsche Sozialversicherungsrecht nach dem Territorialprinzip.

 

Das Unternehmen benötigt eine deutsche Betriebsnummer, damit der Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet werden kann. Zusätzlich muss eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, da Lohnsteuer einbehalten und abgeführt werden muss. Das Unternehmen wird dadurch lohnsteuerlich als „Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte“ geführt. Eine deutsche Handelsregistereintragung, Firmengründung oder Vergabe einer deutschen Unternehmensnummer ist hierfür nicht erforderlich.

 

Die Beschäftigung allein begründet keine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne, solange kein organisatorischer Mittelpunkt, keine Weisungsstruktur oder keine feste Einrichtung in Deutschland vorliegt – Homeoffice des Mitarbeiters zählt normalerweise nicht als Betriebsstätte des Unternehmens.

 

Das ausländische Unternehmen tritt nach außen nur als „ausländischer Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland“ auf, übernimmt aber alle Pflichten eines inländischen Arbeitgebers hinsichtlich SV, ELStAM, DEÜV-Meldungen etc. Für die Firma ist das in der Organisation oft neu, aber rechtlich unproblematisch.

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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letzte Antwort am 20.11.2025 09:28:17 von prabhjot-kakkar
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