Mir ist gerade was eingefallen. Ich weiß nur nicht ob es richtig ist. Der Anteil zur privaten KV und PV den die GmbH trägt, es ist so geregelt, muss doch versteuert werden. Beherrschender Gesellschafter. Dieser wurde auf der Lohnart 200 erfasst und fließt zu den Netto-Verdienst auf der Probeabrechnung dazu. Nun sieht es so aus, als wenn der GGF diesen dazu verdient hätte. Hat er aber nicht, er muss nur versteuert werden. Muss ich dann nicht im unteren Nettobereich die 357,93 ins Minus erfassen? Das würde doch eigentlich erklären wieso der GGF auf einmal noch eine Nachzahlung erhält. Ich habe leider die anderen Seiten der Abrechnung nicht hochgeladen. 🤔
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