Guten Morgen,
zu den Thema hätte ich folgende Frage.
Es ist klar, dass der Zuschuss bei einem beherrschenden GGF versteuert werden muss. Der GGF ist Firmenzahler. Ist es korrekt, dass der AG -Zuschuss bei den Netto Bezügen erscheint? Da durch wird der Auszahlungsbetrag erhöht.
Wenn er doch Firmenzahler ist, dürfte es doch nicht sein, oder habe ich einen Denkfehler?
Noch eine kleine Ergänzung. Wir mussten Korrekturen vornehmen. Weil der Anteil vorher leider nicht steuerpflichtig abgerechnet worden ist. Nun bekommt der GGF auf einmal ein höheres Gehalt ausgezahlt, obwohl er Firmenzahler ist. Irgendwie stehe ich komplett auf dem Schlauch.
Das sieht auf jeden Fall falsch aus.
Schlüsselungen siehe Abschnitt 2.1 im Dokument Gesellschafter-Geschäftsführer abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center
Wobei ich die Regelung "Firmenzahler" bei einer nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht kenne. Firmenzahler sind m.E. nur bei freiwillig Versicherten in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Oder was meinen Sie mit Firmenzahler?
Hallo Herr Lutz,
ehrlich? Bei den Angaben der privaten KV wurde erfasst, dass er Firmenzahler ist.
Das Dokument wurde gelesen. Danke dafür.
Ich dachte es wäre möglich, dass ein GGF die Beiträge zur privaten KV über die GmbH als Firmenzahler abwickeln kann. Wobei das eher die Seltenheit ist. Kann ich es irgendwie umschlüsseln?
Das sieht falsch auf . Wie Herr Lutz bereits schrieb gibt es „Firmenzahler“ bei Sv-freien. GGF nicht .
Soll es einen pflichtigen Zuschuss lt. Arbeitsvertrag geben ist es Gehaltsbestandteil: Bruttolohnart anlegen.
Soll eine Überweisung erfolgen können sie einen Nettoabzug anlegen und über Individuelle Überweisung die Zahlung steuern.
Den Überweisungsbetrag müssen sie dann manuell überwachen und ggf. Bei Änderungen anpassen .
Sowas wurde bei uns in der Vergangenheit einmal gemacht. Das soll der Versicherte grundsätzlich aber selber überweisen.
@Lohnnutzer schrieb:.... Das soll der Versicherte grundsätzlich aber selber überweisen.
Diesen Vorschlag sollte man aber sehr vorsichtig und diplomatisch vortragen. 😉
Denn dieser Wunsch (= Anspruchshaltung?) von Vielverdienern ("Regelt das (bitte) über den Lohn!") ist nicht ungewöhnlich. Diese Leistungsträger haben kaum private Freizeit und deshalb nicht die Gelegenheit, selbst eine Lastschrifteneinzugsermächtigung zu erteilen oder einen Dauerauftrag einzurichten ...
@lohnexperte schrieb:
@Lohnnutzer schrieb:.... Das soll der Versicherte grundsätzlich aber selber überweisen.
Diesen Vorschlag sollte man aber sehr vorsichtig und diplomatisch vortragen. 😉
In diesem Fall handelt es sich wahrscheinlich auch um den Auftraggeber, da GGF. Bei "normalen" Arbeitnehmern wäre der Weg mit dem Auftraggeber abzustimmen inklusive der Frage, der Bezahlung des Mehraufwands.
Denn dieser Wunsch (= Anspruchshaltung?) von Vielverdienern ("Regelt das (bitte) über den Lohn!") ist nicht ungewöhnlich. Diese Leistungsträger haben kaum private Freizeit und deshalb nicht die Gelegenheit, selbst eine Lastschrifteneinzugsermächtigung zu erteilen oder einen Dauerauftrag einzurichten ...
Hier hat in der Regel der Versicherungsvertreter das meiste Interesse und sollte schon auf das SEPA-Lastschriftmandat hinweisen, es vorbereiten und nur noch "seinen" Versicherten unterschreiben lassen. Schon hat ein anderer den "Popo gepudert" und wir sind raus.
Ich muss jetzt mal nachfragen, wird der Firmenzahler bei einem GGF von DATEV einfach nur nicht unterstützt?Tatsächlich habe ich gelesen, dass es doch möglich ist, eben aber außerhalb von DATEV.
Ein beherrschender GGF regelt seine PKV, ebenso wie Hausrat, Haftpfl., etc., in seinem Privatbereich. Da gibt es bei uns keine Ausnahme. Nur so ein Gedanke....
Wie kann ich die Sache jetzt sauber lösen?
Erhalte jetzt die Meldung, wenn das Feld Firmenzahler zur privaten Krankenversicherung aktiviert ist, muss auch das Feld monatlicher Gesamtbeitrag KV erfasst sein.
Der Gesamtbeitrag ist aber erfasst. Ich werde verrückt.
@Mailin schrieb:Ich muss jetzt mal nachfragen, wird der Firmenzahler bei einem GGF von DATEV einfach nur nicht unterstützt?Tatsächlich habe ich gelesen, dass es doch möglich ist, eben aber außerhalb von DATEV.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein anderer Anbieter rechtskonform gelöst hat.
Vorausgesetzt wir reden vom gleichen Fall, einem GGF, der keinen Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur KV/PV hat.
Dann müsste der AG-Zuschuss nämlich trotzdem versteuert werden und auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtig in Nr. 3 erscheinen und trotzdem müsste dieser Anbieter erkennen, dass sich um eine verändernde KV handelt.
@Lohnnutzer hat die Möglichkeit beschrieben, die Sinn macht und von Datev unterstützt wird.
@Mailin schrieb:Wie kann ich die Sache jetzt sauber lösen?
Erhalte jetzt die Meldung, wenn das Feld Firmenzahler zur privaten Krankenversicherung aktiviert ist, muss auch das Feld monatlicher Gesamtbeitrag KV erfasst sein.
Der Gesamtbeitrag ist aber erfasst. Ich werde verrückt.
Sie müssen, bei diesem GGF, die gesamten Bereiche zur GKV und PKV wieder löschen. Dann hat sich das Problem erledigt.
@t_r_ schrieb:Hier hat in der Regel der Versicherungsvertreter das meiste Interesse und sollte schon auf das SEPA-Lastschriftmandat hinweisen, es vorbereiten und nur noch "seinen" Versicherten unterschreiben lassen. Schon hat ein anderer den "Popo gepudert" und wir sind raus.
Diese Wortwahl macht es mehr als deutlich 👍 Danke dafür; wahre Worte klingen selten schön 😉
Mir selbst fiel (nicht Gutes und) nur die Redewendung "den All erwertesten hinterhertragen" ein; und das zu schreiben widerstrebt mir (will ich doch meinen Eltern keine Schande machen und meine gute Kinderstube nicht vergessen). 🙂
VG
Gab es nicht das Feld AG Zuschuss nicht berechnen. Irgendwie war mir so.
Mir ist gerade was eingefallen. Ich weiß nur nicht ob es richtig ist. Der Anteil zur privaten KV und PV den die GmbH trägt, es ist so geregelt, muss doch versteuert werden. Beherrschender Gesellschafter. Dieser wurde auf der Lohnart 200 erfasst und fließt zu den Netto-Verdienst auf der Probeabrechnung dazu. Nun sieht es so aus, als wenn der GGF diesen dazu verdient hätte. Hat er aber nicht, er muss nur versteuert werden. Muss ich dann nicht im unteren Nettobereich die 357,93 ins Minus erfassen? Das würde doch eigentlich erklären wieso der GGF auf einmal noch eine Nachzahlung erhält. Ich habe leider die anderen Seiten der Abrechnung nicht hochgeladen. 🤔
Ja, Sie müssen den Beitrag im Nettoabzugsbereich wieder einbehalten, wenn der Beitrag direkt vom Arbeitgeber bezahlt wird.
Dann bleibt der GGF mit der Steuer belastet und alles ist richtig.
Automatisiert bekommen Sie das auch hin, wenn Sie dem Hinweis von @Lohnnutzer folgen und es als individuelle Überweisung einrichten.
Vielen lieben Dank. Ich werde es morgen direkt umsetzen. Ich bin ganz gespannt.
Apropos private KV. Das neue Rückmeldeverfahren bringt bei manchen auch nur Kopfzerbrechen mit sich. Ständig diese Erneuerungen. Wieso kann man lang bewährtes nicht einfach lassen.
Guten Morgen,
ich habe heute morgen die Daten geändert. Ich denke es passt so. Oder was meint ihr?
Also durch den Bruttobetrag AG-Zuschuss wird der Zuschuss nun versteuert und durch den Abzug auch wieder neutralisiert. Allerdings ist ja weiterhin die die KV/PV berücksichtigt. Diese Werte landen am Ende auf der Lohnsteuerbescheinigung und das ist nicht richtig.
Ich habe mir den zweiten Anhang angesehen.
Die Beträge können wir hier nicht prüfen. Mich irritiert warum für Kv und PV jeweils zwei Beträge im Netto abgezogen werden. Einmal der Betrag aus dem Brutto plus Gesamtbetrag KV bzw PV (das muss da raus) das evtl. zu viel?
Ich würde das auf jeden Fall so steuern dass im Netto jeweils nur ein Abzugsbetrag für KV und PV steht.
Außerdem: warum steht im Netto ein Betrag für die PV im Plus ?
Ich würde den Betrag oben so lassen .
Für den Nettoabzug eine eigene Nettolohnart anlegen . Betrag für den Abzug in den Netto-Abzügen erfassen .
Natürlich Individuelle Überweisung erfasst.
Im Personalstamn unter SV darf nichts erfasst werden!
Das ist eben die Digitalisierung.
Bei den PKV-Versicherten läuft das. Ich habe da keine Auffälligkeiten
Bei Pflichtversicherten bzw SV-Freien löschen wir oder setzten die Haken. Etwas nervig aber das ist ja nicht die Schuld der Datev .
@Mailin schrieb:Guten Morgen,
ich habe heute morgen die Daten geändert. Ich denke es passt so. Oder was meint ihr?
Du müsstest einstellen, dass der Zuschuss nicht automatisch berechnet wird und das Feld für die manuelle Eingabe des Zuschusses leer lassen.
Hm, muss demzufolge unten bei den Netto Bezügen alles komplett weg sein? Alles außer die LA 9010. Das hat das System alleine erfasst. Auch in der Probeabrechnung Januar stehen, wurden die Daten so rückübertragen. Der AG gibt ja schließlich diesen Zuschuss. 😔
Du müsstest den Beitrag, den die Firma überweist, auch zusätzlich noch mit einem eigenen Nettoabzug abziehen.
Es darf ja kein st-sv-freier Zuschuss gezahlt werden, was aber mit 9983 und 9995 passiert.
Ich habe nochmals nachgeschaut. Da ist nichts eingestellt. Ist leer.
Hast du das aktiviert?
Nein. Es ist nicht aktiviert.
Dann solltest du das aktivieren, damit der steuerfreie AG Zuschuss raus ist.
Ich mache jetzt einen neuen Netto Abzug. KV und PV -327,61 Euro.
Also muss ich dann doch keinen Netto Abzug machen? Kann es dann auch so lösen?