Hallo liebe Community,
habe ich es richtig verstanden: in die G+V fließt der volle netto Wert des 1% geldwerten Vorteils als Ertrag, oder? Der USt-part ist für mich klar. Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Bernd1,
Auf Grundlage des § 8 Abs. 2 EStG und der lohnsteuerlichen Behandlung:
Der geldwerte Vorteil aus der 1%-Regelung ist arbeitsrechtlich ein Teil des Arbeitslohns, kein echter Unternehmensumsatz oder -ertrag.
Daher wird er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt und dem Bruttolohn hinzugerechnet – er gehört zum Personalaufwand (§ 4 Abs. 4 EStG).
Nur optional kann er in der Buchführung gegen ein Ertragskonto laufen, um eine Neutralstellung des Aufwands zu erreichen – das ist aber keine gesetzliche Pflicht, sondern buchhalterische Praxis.
Kurz: Der geldwerte Vorteil ist steuerlich Arbeitslohn, kein echter Ertrag, deshalb grundsätzlich kein Ertrag in der GuV.
dankeschön!