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Sachzuwendung E-Bike

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letzte Antwort am 11.07.2025 11:19:14 von Bernd1
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Bernd1
Beginner
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Hallo liebe Community,

habe ich es richtig verstanden: in die G+V fließt der volle netto Wert des 1% geldwerten Vorteils als Ertrag, oder?  Der USt-part ist für mich klar. Danke im Voraus  für Eure Hilfe!

 

prabhjot-kakkar
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Bernd1,

 

Auf Grundlage des § 8 Abs. 2 EStG und der lohnsteuerlichen Behandlung:

 

  • Der geldwerte Vorteil aus der 1%-Regelung ist arbeitsrechtlich ein Teil des Arbeitslohns, kein echter Unternehmensumsatz oder -ertrag.

  • Daher wird er lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt und dem Bruttolohn hinzugerechnet – er gehört zum Personalaufwand (§ 4 Abs. 4 EStG).

Nur optional kann er in der Buchführung gegen ein Ertragskonto laufen, um eine Neutralstellung des Aufwands zu erreichen – das ist aber keine gesetzliche Pflicht, sondern buchhalterische Praxis.

 

Kurz: Der geldwerte Vorteil ist steuerlich Arbeitslohn, kein echter Ertrag, deshalb grundsätzlich kein Ertrag in der GuV.

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
Bernd1
Beginner
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dankeschön!

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letzte Antwort am 11.07.2025 11:19:14 von Bernd1
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