Guten Tag,
unterlassene Sofortmeldungen werden ja mit einem Bußgeld von bis zu 25000€ belegt.
Was wird aber denn tatsächlich bei einer einmaligen Verfehlung tatsächlich verhängt?
Gibt es da Erfahrungen ?
Ich glaube das wird dir keiner sagen können, da es immer auf den Fall drauf ankommt.
Wie lange vergessen, was für eine Branche, wurde versucht zu verschleiern, etc....
Kam bei uns auch schon vereinzelt und ausnahmsweise vor und vom Prüfer gab es eben einen Pflichthinweis.
Das ausgelobte Bussgeld kommt m.E. dann zum Tragen, wenn ersichtlich ist, dass die fehlenden Sofortmeldungen "methodisch" sein könnten.
Vielen Dank.
schade das keiner eine konkrete Zahl hat, was schon mal festgelegt wurde. Nur als Beispiel
In solchen Fällen hatten wir bzw. die Mandanten bisher Glück. Der Zoll hat es immer bei einer Ermahnung belassen mit dem Hinweis, dass beim nächsten Mal Vorsatz vorliegt und es teuer wird.
Also wird nicht gleich die maximale Höhe ausgereizt.
Ich kann hier eine konkrete Zahl aus dem Jahr 2010 beisteuern. Es waren 750€ auf die Hälfte gemindert, da nur ganz geringfügig Verschulden vorlag.
Hallo Schöni.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei mir vor ca. zehn Jahren rund 330,- Euro festgesetzt worden sind.
Das hilft Dir aber nicht wirklich weiter, DENN:
- Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit (OWiG), für die ein Bussgeld in Abhängigkeit von Anzahl der Verstösse, Vorsatz / Fahrlässigkeit und auch noch Einkommenssituation des Begehenden festgesetzt wurde.
Konkreter Fall: GmbH hat über einige Jahre hinweg immer mal zu spät die Daten der eintretenden Mitarbeitenden an den StB (bei dem ich irgendwann mal beschäftigt war) gemeldet, ergo wurden Sofortmeldungen verspätet, in einem Fall gar nicht, abgegeben.
Da eine GmbH keine Ordnungswidrigkeit begehen kann (nur natürliche Personen) und die dortige Sachbearbeiterin sowie die Gf kein grosses Interesse daran hatten, in einem OWiG-Verfahren in Erscheinung zu treten, kamen wir im StB auf die glorreiche Idee, mich als verantwortlichen zu benennen.
Ich musste dann zur Anhörung ins HZA Bielefeld, wurde dort belehrt und aufgeklärt und bekam dann die Zahlungsaufforderung in o.g. Höhe.
Die insgesamt 12 Einzelverstösse wurden zu drei oder vier Taten zusammengefasst (frag mich nicht nach Einzelheiten 😉 ) und ergaben dann in Abhängigkeit zu meinem damaligen Steuerfachangestelltengehalt eine Summe von rund 330,- Euro.
Wie Du also siehst, lässt sich das alles nicht so ohne weiteres beantworten, wann wie wo welche Höhe festgesetzt wird.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende und viel Glück!
Schon mal danke für die derzeitigen Antworten.
Bisher hatten wir nie Probleme und ich wollte es einfach mal informativ wissen.
gerne kann weiter gepostet werden.
Bussgeld gibt es eigentlich immer dann wenn der Zoll - Kontrolle Schwarzarbeit - hinzugezogen wird.
Meine Erfahrung zwischen 250 und 750 EUR.
Je nach Fehler , allerdings sind die Herren mit dem Bussgeld dann sehr schnell dabei.
Mein letzter Fall aufgrund anonymer Anzeige - vermutlich ein ehemaliger Mitarbeiter. Sofortmeldung ist unterblieben weil Mandant mir als Eintrittsdatum den 22.5. angegeben hatte und tatsächlich ab dem 2.5. gearbeitet hatte. Schreibfehler -Argumentation hat nicht geholfen- Bussgeld 250 EUR.