Hallo @schöni, A 1. Bestände in der Kanzlei liegen unter der Beraternummer der Kanzlei. 2. DUO wird mit der mandantengenutzten Mandantenummer (hole ich mir aus den Service Anwendungen mit dem Standardpaket) angemeldet (damit liegen die Stammdaten DUO und auch Belege online unter der Beraternummer/Ordnungsbegriff der Kanzlei) 3. Kanzlei bezahlt dann Belege online (knapp 4€) der Mandant dann DUO (ca.11€) Für den Fall des mitgliedsgebundenen Mandantengeschäftes ist das korrekt zusammengefasst. B Wenn alles über den Mandanten gehen Soll müssen alle Ordnungsbegriffe (Beraternummern) gleich sein in REWE und DUO (heißt umkopieren der Bestände REWE auf die mandantengenutze Beraternummer, RZ kennwort hinterlegen ect.). Dann bekommt der Mandant halt die Rechnung für die USTVA ect.. Ich formuliere es ganz pingelig noch einmal so: Beim Arbeiten mit Unternehmen online und (Kanzlei-)Rechnungswesen müssen die Ordnungsbegriffe immer gleich sein, damit eine Verbindung zwischen den Programmen besteht. Liegen sowohl der Rechnungswesen-Bestand als auch der Unternehmen-online-Bestand auf der mandantengenutzten Beraternummer, dann erscheinen alle Leistungen auf der Rechnung des Mandanten - auch hier natürlich nur, wenn er im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft unser Vertragspartner ist.
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