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Zusätzlich zum Arbeitslohn

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letzte Antwort am 05.10.2022 12:32:16 von schöni
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schöni
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe ein Problem mit dem begriff des zusätzlich zum Arbeitslohn. Nach § 8 darf ja nach Wegfall der Leistung der Lohn nicht erhöht werden.

 

Nun ein generelles Problem. Wenn z.B. Mitarbeiter durchgängig einen Sachgutschein erhalten (jeden Monat 50€) oder einen monatlichen Kindergratenzuschuss oder z.B die Corona Prämie in monatlichen Raten gezahlt wurde oder die neuen Inflationspauschale dann in monatlichen Raten gezahlt werden soll.

 

1. Kann man den Lohn während die Gutschein/Zuwendungen ausgegeben werden anheben? Es kann doch nicht sein das ein Mitarbeiter 3 Jahre lang einen Kindergartenzuschuss erhält und in der Zeit keine Lohnerhöhung erhalten kann?

2. Muss man nur aufpassen wenn die Leistung (Gutschein ratenweise Corona/Inflationschaue, Kindergratenzuschuss ect) ingesamt aufhören? Darf man dann nur im nächsten Monat nach dem Ende der Leistung (kein Gutschein mehr letzte Rate Coronabonus ect.) den Lohn nicht erhöhen?

 

cro
Experte
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Eine Lohnerhöhung kann jederzeit erfolgen, soweit der Tarif-/Arbeitsvertrag nichts anderes bestimmt.  Welchen § 8 Sie meinen, könnten Sie mal "entschlüsseln".

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nbby11
Einsteiger
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da wird wohl § 8 Abs. 4 EStG gemeint sein.

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schöni
Aufsteiger
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Entschuldigung.

 

Genau den § 8 Abs4 EStG. Tarifvertrag gibt es keinen.

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letzte Antwort am 05.10.2022 12:32:16 von schöni
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