Hallo, bei einem Mandanten ist ein Mitarbeiter seit Jahren mit Stundenlohn als Arbeit auf Abruf eingestellt (ist ein Soldat im Ruhestand). die letzten Jahre lag er immer über den 520€/450€ im Monat. Er wird also geschlüsselt als normaler Arbeitnehmer (mit den Besonderheiten des Soldaten im Ruhestand natürlich). Auch nach der Prognose für 2023 im Januar wurde von einem Verdienst von über 520€ im Monat bzw. 6.240€ ausgegangen. Der Arbeitnehmer wurde also normal SV Pflichtig (Midijob) abgerechnet. Nun hat der Mitarbeiter bis 08/2023 tatsächlich in keinem Monat bisher die 520€ überschritten. Ob er, falls er im Herbst mehr arbeitet über die 6.240€ für das ganze Jahr kommt ist noch unklar. Derzeit liegt er bei ca. 2000€ für das Jahr. Kann oder muss man den Mitarbeiter spätestens mit dem Dezember als Minijob (nach)abrechnen ab 01/2023, oder muss es so bleiben, da ja die Prognose Anfang des Jahres ja so war?
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