abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lohnfortzahlung Bau Lohnart? Durchschnitte?

8
letzte Antwort am 14.03.2024 10:16:19 von schöni
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
schöni
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 9
148 Mal angesehen

Mal an die Baulohnexperten.

 

Kann man die Lohnart 1650 bei normaler Krankheit von gewerblichen Arbeitnehmern nehmen. Diese greift ja nur auf den Stundenlohn und auf keinen Durchschnitt zu?

 

Die Lohnart 1651 wird falsch, da hier die Urlaubsvergütung nur al Betrag einfließt aber keine Stunden. Daher werden die Stundenlöhne zu hoch.

 

Wie machen das die anderen?

 

Grüße und danke

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 9
143 Mal angesehen

LA 1650 ist korrekt. Ein Durchschnitt wird nicht benötigt.

0 Kudos
HJansen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 9
105 Mal angesehen

Entgegen der vorherigen Antwort der Hinweis, dass die Durchschnittsberechnung im Hinblick auf §4 Entgeltfortzahlungsgesetz zur Vermeidung von Nachzahlungen in Betriebsprüfungen angewendet werden sollte.

Das gilt gleichermaßen für regelmäßig ausgezahlte Zuschläge.

 

Mit der Urlaubsvergütung können keine Stunden einfließen, da der Urlaub im Bauhauptgewerbe nicht nach Stunden sondern nach Tagen vergütet wird. Der Durchschnittsspeicher für die 8er Lohnarten kann also nur mit Tagen entsprechend geschlüsselt werden.

 

In der Auswertung "Durchschnitte" werden dann die Beträge mit Stunden und die Urlaubsvergütung mit Tagen abgebildet. Hier muss man dann aber den Stundenlohn in der Erfassung wieder manuell korrigiert werden, da der Urlaub nicht einbezogen wird und wie schon beschrieben, der Stundenlohn viel zu hoch angesetzt wird.

 

Ich habe daher die 8er Lohnarten aus der Durchschnittsberechnung herausgenommen, das führt im Vergleich zur manuellen "Nachberechnung" zu nur minimalen Abweichungen, die nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers sind.

 

Vielleicht gibt´s ja hier inzwischen eine bessere (automatisierte) Lösung.

 

 

 

0 Kudos
schöni
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 9
101 Mal angesehen

Das wollte ich auch schon machen. Ich habe mich aber nicht getraut hier vom Standard abzuweichen. Ev. Wird der DU1 ja noch irgendwo versteckt in Bezug auf den Baulohn mit dem einfließen der 8… Lohnarten gebraucht.

 

Gab es ohne das Einfließen in den DU1 Speicher an anderer Stelle ein Problem.

 

 

0 Kudos
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 9
99 Mal angesehen

Ich kenne es auch nur so ohne Durchschnitt bei den Baulöhnen die ich bisher abgerechnet habe 

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 9
83 Mal angesehen

@HJansen  schrieb:

entgegen der vorherigen Antwort der Hinweis, dass die Durchschnittsberechnung im Hinblick auf §4 Entgeltfortzahlungsgesetz zur Vermeidung von Nachzahlungen in Betriebsprüfungen angewendet werden sollte........................


Sie beziehen sich auf die sv-pflichtigen Zuschläge bei Krankheit und Urlaub.

 

Wie viele SFN-Zuschläge gibt es denn bei Ihnen im Baugewerbe? Und welche Relevanz haben diese im Ergebnis für die sv-pflichtige Zuschläge bei den Beschäftigten?

 

Ich rede natürlich nicht von Schichtarbeitern.

 

Wie schon geschrieben, würde ich auf Durschnitte verzichten.

 

 

 

0 Kudos
schöni
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 9
72 Mal angesehen

Ja Zuschlag für SFN gibt es garnicht, da zu diesen Zeiten nicht gearbeitet wird.

 

Eine echte Auswirkung hat es nicht. Man wäre mit einem Durchschnitt der geht auf der sicheren Seite falls doch mal etwas besonderes in der Zukunft eintritt 

0 Kudos
HJansen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
44 Mal angesehen

Hallo,

nein ich beziehe mich in erster Linie auf die Ursprungsfrage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die Lohnfortzahlung am Feiertag.

Hier ist, nicht nur beim Baulohn, eine Durchschnittsberechnung zu hinterlegen, wenn regelmäßig von der Sollzeit abweichende Arbeitsstunden geleistet werden.

Fortzuzahlen ist das ausgefallene Arbeitsentgelt bzw. die ausgefallenen Arbeitsstunden. Das sind nicht immer die hinterlegten Sollstunden.

 

Im Baugewerbe können (das gilt natürlich nicht für Jeden) regelmäßige Nachtzuschläge, Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, Erschwerniszulagen o.ä. anfallen.  Diese Zuschläge sind, wenn sie regelmäßig gezahlt werden, auch während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu zahlen. Allerdings sind dann die zuvor steuer- und sv-freien Zuschläge als steuer- und sv-pflichtige Zuschläge auszuzahlen.

 

Bei den aktuellen Prüfungen der DRV ist auch dies immer mehr in den Fokus geraten. Die Prüfer berechnen dann gem. Entstehungsprinzip die Beiträge für die nicht ausgezahlten Zuschläge bzw. fehlenden Stunden.

0 Kudos
schöni
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
29 Mal angesehen

Hallo und danke an alle,

 

ich habe jetzt die Durchschnittslohnart angepasst und nutze diese weiter.

 

In der regel ist der Stundenlohn immer gleich dem Duchschnitt. Falls aber in der Zukunft doch mal was besonders kommt läuft der Durchschnitt.

 

Grüße und danke

0 Kudos
8
letzte Antwort am 14.03.2024 10:16:19 von schöni
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage