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E RECHNUNG FÄLLIGKEIT

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letzte Antwort am 02.02.2024 16:45:09 von bodensee
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schöni
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Hat jemand eine Ahnung wie man in E-Rechnungen bei der Rechungsschreibung, das Fälligkeitsdatum erfassen kann. Es werden immer nur die 14 Tage die in der Rechnungsschreibung hinterlegt sind angenommen.

 

Das Datum im Druckdialog zu ändern (wie bei den Papierrechnungen) hat nicht geholfen.

 

Gibt es schon etwas Neues zu eigenen Rechnungsformularen bei den ZuGferd 2.0 Rechnungen?

 

 

 

 

Kategorie vergeben von @Christina_Schulze 

deusex
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Ablauf der E-Rechnung in Rechnungsschreibung - DATEV Hilfe-Center

... gibt auch nicht so viel her.

 

Ich denke, die Fälligkeit wird generell in den Grundwerten -> Zahlungsverkehr-> SEPA Fälligkeit eingestellt und müsste doch auch auf die E-Rechnung wirken.

 

Ich hatte im Moment eine E-Rechnung angeschaut, die nicht überwiesen wird, aber bei mir wird da überhaupt keine Fälligkeit ausgewiesen, sondern nur lapidar

 

deusex_0-1706801767709.png

 

formuliert.

 

 

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schöni
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Nachricht 3 von 38
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Wir haben in den Rechnungsgrundaten 14 Tage hinterlegt. Die kommen dann auch in der E Rechnung. Wenn ich mal was anderes will kann ich es nicht ändern

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deusex
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Dann haben Sie schon mal mehr als ich 😞 .

 

Haben Sie schon die Fälligkeit geändert, wie ich das beschrieben habe ?

Ändert sich da nichts an dem Fälligkeitsdatum?

Was haben Sie den überhaupt bei der Zahlungsträgerart in den Grundwerten zur Rechnung eingetragen? Ich bekomme nämlich erst gar kein Fälligkeitsdatum in die E-Rechnung.

 

Also da:

 

deusex_0-1706803688507.png

 

 

 

 

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schöni
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Ich habe K kein zahlungsträger eingestellt.

 

Mit Grundwerten meine ich die der Kanzlei.

 

die sollen auch so bleiben. Wenn wir aber mal etwas mehr Zahlungsziel geben wollen ist es umständlich immer die Grundwerte der Kanzlei zu ändern. Das muss doch auch mal nur für eine Rechnung gehen.

 

mit Sepa habe ich noch nicht getestet 

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martin65
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Das Programm Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle ist gefühlte 50 Jahre alt. Damals haben Mandanten sofort bezahlt. Deshalb gibt es diese Funktion bei Datev noch nicht. 😁

 

Eventuell kann im Rechnungsformular der Text angepasst werden. Diese Rechnungsformular wird dann in den Mandantenstammdaten gespeichert.

 

Bei Mandanten bei denen dieser Text dauerhaft nicht auftauchen soll, bekommen in den Mandantenstammdaten ein anderes Rechnungsformular hinterlegt, welches ohne diesen Text auskommt.

 

Grüße

 

Martin Heim

 

 

 

 

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einmalnoch
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@martin65 

 

Es sind zwar nur knapp 30 Jahre, aber die nächsten 20 wird das Programm noch halten müssen - DATEV kommt mit der Entwicklung ja nicht hinterher. Im Übrigen mussten auch damals Mahnungen geschrieben werden, Schecks eingereicht und Lastschriften kamen auch zurück. Nur die Schecks sind fast vollständig weg.

 

Das Problem ist hier ja nicht die "normale" Rechnung sondern die "E-Rechnung". Soweit mir in Erinnerung ist, sind hier Anpassungen der Rechnungsformulare nicht möglich. Wenn der Fälligkeitstext nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht braucht er nicht angedruckt zu werden, es gelten dann ohnehin 30 Tage ab Zugang. Nachweis? Spamfilter? Geschenkt.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
martin65
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martin65
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Vielleicht hilft generell der Hinweis auf § 7 StBVV, wonach das Honorar bei Erledigung des Auftrages fällig ist.

 

Wann Sie dann eine Mahnung auslösen, bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich ist jeder Mandant dann sofort in Verzug, es sei denn, Sie berechnen z.B. Fibu-Pauschalen, bevor die Leistung erbracht wurde.

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deusex
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Das mag rechtlich stimmen, aber wie @einmalnoch bereits erwähnte, kann die E-Rechnung im Layout nicht angepasst werden.

Insofern muss der Text für die Zahlungsinformation bereits hinterlegt werden. Hierzu gibt es die Auswahl in Rechnungsschreibung, die ich zuvor gepostet habe.

 

Wenn hier nur steht, dass man "die Rechnung bezahlen" soll, geht das m.E. nicht weit genug. In dem Begleittext zur ZUGFerd 1.0 Rechnung hatten wir auch den Hinweis, dass die SEPAs 14 Tage nach zehn Tagen abgebucht werden und bei Überweisung eine Fälligkeit nach Zugang der Rechnung besteht.

 

Da nunmehr bei der E-Rechnung keine E-Mail aus dem eigenen Account, sondern vom "Rechnungsserver" der DATEV generiert wird, haben wir auch diesbezüglich keinen Einfluss auf die Gestaltung der Zustell-Mail.

 

Zwischenzeitlich wurde zwar die zusätzliche Autoablage nach UO implementiert, aber alles in allem empfinde ich den Status der E-Rechnung noch als unzureichend. 

 

Es dürfte doch ein Leichtes sein, aus der Fälligkeit, die man in den Grundwerten bei Rechnungsschreibung eingibt, ein Datum der Zahlungsfrist aufzunehmen "Die Rechnung ist bis zum XX.XX.XXXX zur Zahlung fällig.". Mit dem Betrag klappt es ja auch:

 

deusex_0-1706862904855.png

 

Ich mache leider die Erfahrung, dass die Menschen immer nachlässiger und ignoranter werden und bin überzeugt, dass jeder Zweite dann denkt: Na ja, zahl ich dann mal, steht ja nicht da bis wann . . . 

 

 

 

 

 

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einmalnoch
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@deusex 

 

Die Zahlungsfälligkeit mit Datum in das Rechnungsformular einzubauen ist kein Hexenwerk, Problem bei der E-Rechnung ist und bleibt die Bearbeitungssperre des Layouts durch DATEV.

 

Es lebe das DATEV Nichtdesign. Da war das Design von LEA um Längen besser.

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schöni
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Also heißt es Abwarten.

 

Schön wäre ein Zugferd rechnung mit Briefbogen wie bisher als PDF nebst XML.

 

Hoffen wir mal.

 

ich schätze ZugFerd wird hoffentlich die meist genutzte E Rechnung werden. 

Dann muss man kleine Mandate in Zukunft nicht ins teure DUO zwingen.

 

Die Mandanten können uns einen Ausdruck geben und die E Rechnung selbst archivieren.

 

 

 

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einmalnoch
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@schöni 

 

Diese Diskussion ist so alt wie das ZugFerDchen. DATEV saß mit in der Designkommission dieses Formats. Schon in Version 1 war die pdf Containerdatei so spezifiziert, dass im sichtbaren Teil das ganz normale Rechnungslayout dargestellt wird, in einem XML Container die Daten im XML Format und darin sind nicht nur die sichtbaren Daten enthalten.

 

Nun hat DATEV es ja nicht so mit allgemein gültigen Standards und muss dann noch einen eigenen Standard basteln damit auch die alten Programme halbwegs den Weg in die Moderne finden. Heraus kam dabei ein unveränderliches Rechnungsformular mit den notwendigen Daten für das XML Format - in einem grottigen Layout, da es ja von DATEV kam musste der Anwender dieses hinnehmen. Leider vergaß die Abteilung, dass es auch Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH gibt - die Pflichtangaben des GmbH Gesetzes auf Geschäftspapieren fehlten gänzlich. DATEV war der Meinung dies in der begleiteten E-Mail erledigen zu können. Die Frage, wie denn die begleitende Mail in UO zu speichern wäre...

 

Na ja, hat ja nur 10 Jahre gedauert bis DATEV diesen Lapsus berichtigt hatte. Hier in der Community gibt es einen schönen Thread dazu. Oder war das noch in der alten Newsgroup?

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deusex
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@schöni  schrieb:

 

 

Die Mandanten können uns einen Ausdruck geben und die E Rechnung selbst archivieren.

 

 


Das ist jetzt aber nicht Ihr ernst, oder ?

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schöni
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Ich suche nur eine kostengünstige Lösung für den Mandaten.

 

wir nehmen natürlich auch die Datei und nehmen Sie in die Dokumentenorganisation.

 

ich möchte nur für ein Mandat mit 800€ Umsatz im Jahr und 50 Belegen 200€ DUO Kosten vermeiden.

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schöni
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Betrifft natürlich nicht unsere Rechnung. Die liegt natürlich vor. Die Rechnungen der Kunden und Lieferanten unserer Mandaten meine ich.

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deusex
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Also mal grundsätzlich ist es mir vollkommen egal, ob die Rechnung hübsch oder toll designed ist, denn ich definiere mich nicht über ein Abrechnungspapier und sehe eine Rechnung nicht als Repräsentanz nach außen, sondern schlicht als formelle Notwendigkeit.

Mir reichen hier vollkommen, schwarze Buchstaben/Ziffern/Sonderzeichen auf weißem Grund. Alles andere betrachte ich als überflüssig.

Es ist längst nicht mehr State of Art, seine Briefe und Rechnungen auf goldgeprägtem Elefantenpapier mit königsblauer Feder unterzeichnet zu versenden; gerade in heutigen Zeiten ist understatement und effiziente Arbeitsabläufe eher angesagt. *imho*

 

Was mir allerdings nicht egal ist, dass man keinerlei Möglichkeit mehr hat, bspw. elementare Informationen, wie eine Zahlungsfrist aufzunehmen; ich habe jetzt eine Handvoll E-Rechnungen geschrieben, kann aber nicht einmal sagen, wie dies beim Mandanten ankommt.

Ich trau mich jetzt offen gesagt auch nicht, den Mandenten zu fragen, ob er mir die Info-Mail weiterleiten kann, damit ich mal sehen kann, wie das ausschaut oder welcher Text verwendet wird; also das hat schon etwas von Bevormundung.

 

Im Moment nutze ich gelegentlich eine TT-Gebührenposition, um eine Info transportieren zu können. Es müsste doch möglich sein, ein Infotext, außer beim "Zusatztext "mit 160er-Zeichenbeschränkung, aufzunehmen.

 

Ich kann also gut damit leben, optisch nichts ändern zu können, aber ich muss doch einen Mindesteinfluss auf den Inhalt meiner Rechnung oder auch auf die Info-Mail haben.

 

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deusex
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"Drucken" ist das Unwort des Jahres 2024 ! 

 

😉

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schöni
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Die Optik ist mir auch egal. Die Infos müssen aber stimmen und komplett sein. Zum Glück ist noch etwas Zeit bis zur verpflichtenden Einführung der E Rechnung.

 

ich experimentiere derzeit nur. Verschickt habe noch keine. Wenn dann schreibe ich mir mal selbst eine. Dann bekomme ich auch alle Infos.

schöni
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Das mit dem Drucken ist in der Tat unmodern.

 

ich befürchte aber wir haben auch Mandaten, da wird es nicht anders gehen. 

Einige sind mit einer E Mail überfordert.

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deusex
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Das geht schon. Sogar sehr gut.

Natürlich nicht von heute auf morgen.

Man muss den Mandanten schon auch etwas fester  an die Hand nehmen und ihn mit sanftem Druck in die richtige Richtung bewegen.

 

Ich habe keinen Mandanten mehr ohne E-Mail, da dieser Kommunikationsweg obligatorisch für das Mandat ist.

 

Ab 2025 wird im b2b-Bereich mit der E-Rechnung scharf geschossen und da möchte ich nicht in Beraters Haut stecken, der hier einfach alles laufen ließ, wie es immer war. . . 

 

Ich berate auch fast die ganze Bandbreite von Branchen jeglichen Alters und nur noch eine Handvoll, die ich altershalber nicht mehr "zwangsdigitalisieren" möchte und überraschenderweise sind diejenigen, die sich anfangs am meinsten zierten, am meisten begeistert.

 

Wenn ich dann meine 70-jährige ehemalige Tupperware-Tante betrachte, die halt noch vermietet, alles andere als ein digital Native ist und dennoch via E-Mail kommunziert und ihre Steuererklärungen freizeichnet, weiß ich, dass das von Allen nicht zu viel verlangt ist.

 

"Nicht-Können" ist ein Argument. "Nicht-Wollen" nicht.

 

edit:

 

Wenn dann schreibe ich mir mal selbst eine. Dann bekomme ich auch alle Infos.

Das wäre natürlich eine Option in der Tat, aber auch ein Beleg dafür, mit welchen workarounds täglich tricksen muss, um an ein Resultat zu kommen. Ist ja nicht nur in der Rechnungsschreibung so.

 

 

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bodensee
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Nun vlt. geht Datev von sich selber aus 😉

 

Sprich die buchen pünktlich jeden Monat zum 15. ab, da braucht es keine Fälligkeit. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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schöni
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Das mit E Mail geht auch seit Corona bei allen. Es war etwas übertrieben.

 

das wir auch der zum Glück einfache Weg sein auf dem die Mandanten die Rechnung empfangen. Die kann der Mandant dann auch per Mail weiterleiten und geht halt bei den kleinen dann zum Erfassen in Dokumentenorganisation.

 

Archivieren soll es aber dann der Mandant. Ich denke das ist nicht unsere Aufgabe und unsere Verantwortung. Die Großen machen dann DUO.

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deusex
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Wäre schön, wenn die DATEV ihre Rechnung vom 31ten nicht erst am 5ten des Folgemonats rückdatiert übermittelt😉

 

DATEV ist tatsächlich immer die Rechnung, auf die ich zum Monatsabschluss warten muss. Ich wäre heute soweit . . .

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bodensee
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Wow,  d.h. sie buchen ihre eigene Fibu täglich ? 

 

Wollte gerade nachsehen ob die Datev Rg. schon in UO ist ( lasse ich mir seit geraumer Zeit von Datev direkt in UO bereitstellen) geht aber nicht, da die authentifzierung fehl schlägt, müsste ich erst wieder den Brwoser schließen und neu öffnen, habe ich keine Lust zu . 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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@deusex 

 

auch die DATEV Rechnung muss gedruckt werden. Zwar nicht auf Papier sondern in das pdf Format. Ich hatte auch die Hoffnung, dass dieser Prozess ohne Papier schneller wäre - Irrtum, kein Zeitgewinn. Vermutlich liegt das an der komplexen Aufbereitung der Rechnung, Erzeugung (=Druckprozess!) der PostScript Datei und Generierung des pdf (Substitution der Papierschwärzung). Es entfällt, zeitlich betrachtet, nur der Postversand.

 

Das ist ja auch nur ein Teil der Veranstaltung, ein weiterer Teil ist die grundsätzliche Erfassung aller Berechnungsgrundlagen bis zum Monatsletzten 24:00h. Bis diese Vorgänge erfasst, zugeordnet und ausgewertet sind dauert es auch so seine Zeit (Menge!). Bis also die Rechnungen aufbereitet werden können dauert es auch.

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deusex
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Bei allem Respekt, aber die DATEV arbeitet doch auch mit einer EDV (das ist das elektronisch Digitale) und die beschriebenen Prozesse, die Sie beschreiben, sind automatisiert.

 

Oder bringt da ggf. noch jemand die ausgedruckten Servicekontakte im Schnellhefter zur Rechnungsschreibung "rüber" 😉 Man könnts fast meinen.

 

Die Rechnung vom Letzten erreicht mich z.T. sechs Tage später als das Rechnungsdatum auf und das ist indiskutabel.

 

... und gerade, dass "nur" der Postversand entfällt, ist doch mitunter maßgeblich für eine schnellere Zustellung.

 

, dass dieser Prozess ohne Papier schneller wäre - Irrtum, kein Zeitgewinn. 

 

Wie gesagt, wäre ich "jetzt" fertig mit meiner Buchführung Januar 2024, wenn die DATEV nicht wäre. Da ich wegen dem Warten schon mal den Zehnten vergessen und versäumt hatte, bin ich sogar dazu übergegangen, eine Platzhalterbuchung in der voraussichtlichen Höhe zu buchen, was aber auch nicht zielführend ist.

 

Ich denke, eine Rechnung mit Rechnungsdatum 31.01.2024, die elektronisch zugestellt wird, sollte heute, spätestens morgen da sein.

 

Möglicherweise sollte ich auch da meine Erwartungshaltung etwas überdenken ....

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@deusex 

 

Auch EDV kostet Zeit - Rechenzeit. Ohne die konkreten Datenmengen zu kennen behaupte ich einmal das es viele Datensätze sind. Viele Datensätze brauchen Verarbeitungszeit - oder geht bei Ihnen die Auswertung einer Bilanz im Millisekundenbereich?

 

Da es sich um ein Mengenproblem handelt untersuche ich nun den Ablauf, ob er genau so oder ein klein wenig abweichend ist, führt zu marginalen Veränderungen. Es beginnt, wie schon erwähnt, mit der Verarbeitung der bis 24:00h angefallenen Vergütungssätze. Immer daran denken, der Mainframe arbeitet im Batchbetrieb am effizientesten. Je nach auszuwerten Umfang werden das ein paar Stunden sein. Nun steht die Abfrage der Datenbank an um die Daten der Rechnungen aufzubereiten. Bei der Menge an Mitgliedern und Direktgeschäft sowie der Annahme das eine Rechnung ca. 1 Minute braucht (Datenbankabfrage, Auswertung und "Druck") schafft es so 60 Rechnungen pro Minute.

 

Die nachstehende Berechnung soll nur die Relationen darstellen und hat keinen Bezug zur Realität!

 

Bei 100.000 Rechnungen dauert der Prozess 1.667 Stunden was knapp 70 Tagen entspricht. Nun kann der Mainframe natürlich parallel arbeiten, da ja auch andrere Tasks laufen müssen, aber nicht die volle Leistung. Schon bei der Anzahl der Rechnungen grenzt die Vorhersage schon an Hellseherei, bei den weiteren Parametern noch viel mehr. Eines kann jedoch mit Sicherheit angenommen werden, es kann bei den zu verarbeitenden Mengen nicht angenommen werden, dass die Rechnungen für alle Empfänger am 1. des Monats um 00:01h bereitstehen.

 

Übrigens sind Sie nicht alleine in Wartestellung, ich warte auch auf die Rechnung (per Mail).

 

Edit: Nun ist die Rechnung da. Keine 48h nach Ende des Monats, das finde ich in Ordnung.

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@bodensee  schrieb:

Wow,  d.h. sie buchen ihre eigene Fibu täglich ? 

Ja, in der Tat ! Wenn man sich dran gewöhnt hat, ist der Aufwand nur noch marginal und geht so nebenher.

 

.... und Dank Automatisierungsservice muss UO gar nicht mehr geöffnet werden, um zu schauen, ob die Rechnung da ist, da sie direkt in Rewe zur Buchung abgerufen wird.

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martin65
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unsere Rechnung (per Mail) ist heute angekommen 2.2.!

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letzte Antwort am 02.02.2024 16:45:09 von bodensee
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