Hallo,
wir betreuen einen Einzenunternehmer der sowohl einen Kurierdienst als auch ein Taxiuntnerhmen betreibt (beide beim Lohn und der Buchhaltung getrennt).
Beide Betriebsteile haben eigene Betriebsnummern.
Ein bereits beschäftigter Mitarbeiter beim Kurierdienst möchte nun auch noch Taxi fahren. Der zeit ist er mit der Betriebsnummer des Kurierdienstes angmeldet und auch eine Sofortmeldung liegt dafür vor.
Der Mitarbeiter möchte nun noch ein paar Stunden im Betriebsteil Taxi (eigene Betriebsnummer) mitarbeiten.
Wie stellt man das denn an. Rechne ich alles im Kurier ab fehtl die Sofortmeldung im Taxi. Melde ich den Mitarbeiter noch im Taxi an (mehrfachbeschäftigt) klappt es mit der Sofortmeldung und den SV Beiträgen. Was macht man aber bei der Lohnsteuer (der Mandant hat konsolidiert nur eine Steuernummer für die Lohnsteuer) und was für Lohnsteuerklassen nehme ich da an?
Grüße
@schöni schrieb:............................Der Mitarbeiter möchte nun noch ein paar Stunden im Betriebsteil Taxi (eigene Betriebsnummer) mitarbeiten.
Wie stellt man das denn an. Rechne ich alles im Kurier ab fehtl die Sofortmeldung im Taxi. Melde ich den Mitarbeiter noch im Taxi an (mehrfachbeschäftigt) klappt es mit der Sofortmeldung und den SV Beiträgen. Was macht man aber bei der Lohnsteuer (der Mandant hat konsolidiert nur eine Steuernummer für die Lohnsteuer) und was für Lohnsteuerklassen nehme ich da an?
Grüße
Rechtlich unverbindlich. Aber Minijobber mit 2% P-Steuer sollte korrekt sein. Im Ergebnis keine Verbindung zum anderen Betrieb.
Das wird nicht gehen da eine natürliche Person als Arbeitgeber keine getrennten Arbeitsverhältnisse vermitteln kann. Es ist auf alle fälle immer ein Arbeitsverhältnis.
Vollarbeit und Minijob bei der gleichen natürlichen person auch mit zwei Betrieben und verschiedenen Betriesnummern geht nicht.
@schöni schrieb:...........................Vollarbeit und Minijob bei der gleichen natürlichen person auch mit zwei Betrieben und verschiedenen Betriesnummern geht nicht.
OK, aber dann bitte ein rechtliche Grundlage dazu nennen. Vielen Dank.
Zu finden ist das z.B in "Bundessozialgerichts vom 16. Februar
1983, 12 RK 26/8"