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Vorerkrankung Minijobber abfragen

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letzte Antwort am 30.10.2024 08:41:48 von rschoepe
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NaJu2008
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Hallo,

 

ich habe einen Minijobber der Anfang 2023 krank geworden ist und sich diese Krankschreibung bis Anfang 2024 hingezogen hat.

Jetzt ist er erneut krank und es besteht der Verdacht dass es auf die gleiche Erkrankung zurückzuführen ist.

 

Ich habe versucht in Lodas die Abfrage der Vorerkrankungszeiten zu starten. In der Liste der möglichen Vorerkrankungszeiten sehe ich jedoch nur den Zeitraum mit U1, den Zeitraum für den theoretisch Krankengeldanspruch bestanden hätte (sofern kein Minijobber) sehe ich nicht. Deshalb bekomme ich dann auch immer den Hinweis, dass der 6 Monatszeitraum überschritten ist und deshalb eine Abfrage nicht zulässig ist.

 

Für Minijobber sollten für mein Verständnis doch die gleichen Regeln für die Lohnfortzahlung gelten wie für alle anderen auch, oder gibt es bei dem Umgang mit den Vorerkrankungszeit Abweichungen?

 

Zwischen dem Ende des theoretischen Krankengeldbezuges und der jetzigen Krankschreibung liegen weniger als 6 Monate.

rschoepe
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Mit welchem Fehlzeitgrund hast du die "Krankengeld"-Zeit denn erfasst?

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NaJu2008
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So wie es bei Minijobbern sein soll: "Krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter AN"

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rschoepe
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Dann würde ich auf Krankengeld umschlüsseln, die Abfrage machen, und wieder zurück schlüsseln. Das sollte bei der nächsten Abrechnung dann keine neuen Meldungen auslösen.

Besser wär's natürlich, wenn LODAS die Fehlzeit für die Abfrage wie Krankengeld behandeln würde. Naja, DATEV eben …

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NaJu2008
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Hab es mal so geändert und siehe da, plötzlich hat es Lodas akzeptiert und mir auch die Fehlzeit angezeigt.

 

Bleibt bloß noch abzuwarten wann und welche Rückmeldung ich erhalte

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CVolz
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Unabhängig von technischen Aspekten: hier greift m.E. doch die 12-Monats-Frist, d.h. wieder neuer LFZ-Zeitraum? 

 

CVolz_1-1720601116922.png

 

 

Analog diesem Beispiel der TK

CVolz_0-1720601073465.png

aus: https://www.tk.de/resource/blob/2033356/483c8c853361bdbd64549e9fa70e8404/beratungsblatt-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-data.pdf

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NaJu2008
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Zwischen dem Ende der letzten AU und der erneuten AU liegen aber weniger als 6 Monate

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CVolz
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Genau wie im o.g. Beispiel der Techniker: da geht auch das Krankengeld bis Oktober, neue AU mit derselben Diagnose ab Januar und trotzdem LFZ - weil mehr als 12 Monate seit der erstmaligen AU vergangen sind. Und das scheint ja auch hier der Fall zu sein: 

 

Anfang 2023 krank geworden ist und sich diese Krankschreibung bis Anfang 2024 hingezogen hat.

 

AU z.B. ab 01.02.23, LFZ für 6 Wochen, dann Krankengeld. Bis 31.01.2024 würde die AU bei derselben Diagnose immer wieder zusammengerechnet. Wenn jedoch wieder Arbeitsfähigkeit bestand, zählt beim nächsten mal nach 31.01.2024 der 6-Wochen-Zeitraum neu, auch wenn es dieselbe Diagnose ist und auch wenn zwischen der letzten Erkrankung und der neuen weniger als 6 Monate vergangen sind. 

 

Ich habe aktuell genau den gleichen Fall...

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Bei meinem AN ist die AU seit der erst Krankschreibung durchgängig. Es gab ausschließlich Folgebescheinigungen.

 

Es ist natürlich sehr herausfordernd zu beurteilen ob ich mich hier nach der 6- oder 12-Monatsfrist richten muss. Ich hoffe, dass die Krankenkasse zeitnah Licht ins Dunkel bringt.

 

Da mein Mandant jedoch keine U1 abrechnet, ist es für mich natürlich um so wichtiger zu klären, ob ich jetzt Lohnfortzahlung abrechnen muss oder eine Unterbrechung vorliegt.

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CVolz
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Also eine lange AU von Anfang 23 bis Anfang 24. Dann gearbeitet und jetzt neue Erstbescheinigung, richtig? Gehe davon aus, dass dann die 12-Monats-Frist greift. Vielliecht vorab bei der KK anrufen und nett fragen? Manchmal hat man Glück und die Mitarbeiter sind mehr Ziel- als DSGVO-orientiert 😉

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lohnhilfe
Meister
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Im Zweifelsfall erst mal kürzen und schriftliche Anfrage an die KK stellen.

LG
VM
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rschoepe
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@NaJu2008, wie hast du damals die Anfrage gestellt? Ich habe nämlich gerade bei zwei Minijobbern die Frage, ob Erkrankungszeiten zusammen gehören - und LODAS lässt mich nicht:

rschoepe_0-1730274038454.png

Ich weiß selbst, dass die kein Krankengeld bekommen. Ich will wissen, wann sie aus der Lohnfortzahlung fallen!

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letzte Antwort am 30.10.2024 08:41:48 von rschoepe
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