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Mutterschutz bei Beschäftigungsbeginn

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letzte Antwort am 16.04.2025 15:44:16 von cro
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NaJu2008
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Ein Mandant von mir hat langfristig einen Arbeitsvertrag mit einer neuen Mitarbeiterin abgeschlossen.

Nach Vertragsabschluss stellte sich jedoch heraus, dass die Frau schwanger ist.

 

Mein Mandant möchte aber das Vertragsverhältnis nicht stornieren, da er die Mitarbeiterin unbedingt haben möchte.

Aktuell ist nicht bekannt wann der voraussichtliche Geburtstermin ist.

 

Sollte die AN bei Beschäftigungsbeginn bereits im Mutterschutz sein, wäre da etwas zu berücksichtigen oder rechne ich den Arbeitgeberzuschuss ganz normal nach dem vereinbarten Brutto ab?

cro
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Die voraussichtliche Entbindung können Sie sicher grob klären. Davor würde ich keinen Lohn-Monat anfassen, soweit es der Eintrittsmonat ist. Nachberechnen lässt sich ja alles.

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NaJu2008
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Diese Hausaufgabe hat der Mandant bereits von mir erhalten.

 

Mir geht es aber um die grundsätzliche Fragestellung. Ich möchte gern im entsprechenden Abrechnungsmonat auch nicht erst anfangen zu suchen und für den Mandant wäre es auch schön, wenn ich ihm vorher schon ein paar Fakten zukommen lassen könnte. Immerhin hat er mich ja schon sehr weit im voraus über den Sachverhalt informiert.

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cro
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Ich versuch's mal. Die Mitarbeiterin verdient und arbeitet erstmal vertragsgemäß, ohne Mutterschutz oder Beschäftigungsverbote. So habe ich Sie verstanden, und es auch so dem Mandanten gegenüber kommunizieren.

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NaJu2008
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Nachricht 5 von 8
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Nein, in dem Fall wäre es für mich einfach.

 

Was ist aber wenn die Mitarbeiterin sich bereits bei Beschäftigungsbeginn im Mutterschutz wäre? Also z.B. Beschäftigungsbeginn 01.07.2025 und voraussichtlicher Entbindungstermin 01.08.2025.

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cro
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Ohne voraussichtlichen Entbindungstermin ist das alles vage. Und der fehlt ja aktuell. Am besten Mal mit der Krankenasse sprechen.

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NaJu2008
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Inzwischen liegt mir der Termin vor und die werdende Mutter müsste noch etwas mehr als zwei Wochen arbeiten bevor sie in den Mutterschutz startet.

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cro
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Das hört sich ja gut an. Also Festbezüge einrichten und den Mutterschutz erfassen sowie ins Kalendarium übertragen.

 

Dann das vereinbarte Brutto nochmals in der markierten Zeile wiederholen, damit die EEL-Meldungen richtig funktionieren. 

 

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letzte Antwort am 16.04.2025 15:44:16 von cro
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