Hallo in die Runde,
ein Mandant von mir möchte einen Mitarbeiter anstellen. Angedacht ist, dass der Mitarbeiter ausschließlich eine monatliche Vermittlungsprovision erhält. Diese wird unterjährig in pauschaler Höhe ausgezahlt und jährlich entsprechend des generierten Umsatzes angepasst.
Bei der monatlichen Zahlung bewegen wir uns im Minijobbereich.
Wie würdet ihr das ganze abrechnen, einfach als Minijobgehalt oder als Vermittlungsprovision im Rahmen eines Minijobs?
Geht das überhaupt ohne großen Rattenschwanz?
Nur Vermittlungsprovision funktioniert meiner Meinung nach nicht:
wie viele Stunden werden gearbeitet?
Stundenlohn muss vereinbart werden. Mindestlohnprüfung
Ich denke möglich wäre:
Minijoblohn lt.Vertrag mit festgelegten Stunden (Festlohn) oder Abrechnung nach Stunden.
zusätzlich die Vermittlungsprovision.
Zusammen darf natürlich die Minijobgrenze nicht überschritten werden