Hallo Alle,
ich habe folgenden Fall:
Mitarbeiter ist krank ab 11.07.2025, bis 21.08.2025 gibt es EFZ über den AG.
Vom 22.08.2025 bis 31.01.2026 gibt es dann Krankengeld von der Krankenkasse.
Vom 01.02.2026 bis 31.03.2026 dann die Schlüsselung "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsm. Rente".
Arbeitsverhältnis hat dann zum 31.03.2026 geendet.
Es wurden dann folgende SV-Meldungen erstellt:
GdA 51 Unterbrechnung wg. EEL bis 21.08.2025
GdA 32 Ab-/Anmeldung wg. Beitragsgruppenwechsel zum 31.01.2026/ab 01.02.2026
GdA 34 Abmeldung nach Unterbrechnung bis 28.02.2026
Jetzt möchte die Krankenkasse gerne noch eine Abmeldung zum 31.03.2026, die nicht erstellt wurde.
Frage: Wie kann ich die jetzt noch erstellen, wenn er nicht beschäftigt war?
Bei der Hilfe habe ich nichts gefunden.
Danke schon mal im Voraus.
Hallo @Toffi-Fee,
eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 30 wird zum 31.03.2026 nicht mehr erstellt, da der Arbeitnehmer aufgrund der Unterbrechung mit Grund 34 bereits zum 28.02.2026 abgemeldet wurde.
Da im März kein weiteres meldepflichtiges Entgelt mehr fließt, wird keine weitere DEÜV-Meldung erstellt.
Wenn Sie dennoch eine benötigen, können Sie die Erstellung der DEÜV-Abmeldung mit Grund 30 über das SV-Meldeportal durchführen.
Gibt es keine andere Möglichkeit hier eine Abmeldung zu erzeugen?
Nur wegen dieser Abmeldung müsste ich jetzt SV-Meldeportal bestellen.
Das Teil ist einfach nur nervig ....
Frag die KK mal, ob du also eine Anmeldung mit Grund 13 zum 1.3. und dann eine Abmeldung 30 zum 31.3. mit Entgelt 0 übermitteln sollst.
Oder sollen tatsächlich 2 aufeinanderfolgende Abmeldungen erstellt werden?
Das macht ja mal gar keinen Sinn.
Macht für mich auch keinen Sinn, aber ich habe mit ihr telefoniert und ihr es erklärt.
"Ja, aber das Arbeitsverhältnis muss doch beendet werden!"
"Aber ich hab doch ne Unterbrechungsmeldung zum 28.02."
"Ja, aber das Arbeitsverhältnis muss doch beendet werden!"
So ungefähr, sie will jetzt unbedingt eine Abmeldung zum 31.03....
Er hat ja nicht mal Geld erhalten von Arbeitgeber in Februar oder März, logischerweise eigentlich.
Da kann ja keine Meldung mehr erstellt worden sein.
Beispiel dazu:
Beispiel: Wie kann man sich das konkret vorstellen?
Dazu ein Praxisbeispiel:
Ein Arbeitnehmer bezieht Krankengeld vom 1. November 2024 bis 31. März 2025. Ab dem 1. April 2025 nimmt er die Beschäftigung nicht wieder auf. Das Arbeitsverhältnis endet am 31. Mai 2025.
Was muss der Arbeitgeber nun tun?
- Der Arbeitgeber erstellt eine Abmeldung mit Grund 34 und dem Meldezeitraum 01.04.2025 bis 30.04.2025.
- Als Arbeitsentgelt gibt er 0,00 Euro an.
- Für den Monat April 2025 muss er 30 Sozialversicherungstage berücksichtigen.
- Bei einer späteren Einmalzahlung aus Anlass des Beschäftigungsendes fallen im Rahmen der SV-Luft Sozialversicherungsbeiträge an.
- Wichtig ist auch die Umschlüsselung im Entgeltabrechnungsprogramm von Krankengeldbezug auf den neuen Grund der Nichtzahlung von Arbeitsentgelt, damit entsprechende Sozialversicherungstage gebildet und berücksichtigt werden.
Hier ist jedenfalls nicht die Rede von einer zusätzlichen 30er Abmeldung.
Mach das Ganze notfalls nochmal schriftlich.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass am Telefon die Leute oftmals nicht wirklich Ahnung haben. Bei Papier können die das dann an die Fachabteilung weiterleiten.
Ich hatte jetzt den Fall, dass ein AN während Krankengeldbezug weitergewährte AG-Leistungen bezogen hat. Die KK wollte doch tatsächlich, dass ich die Unterbrechungsmeldung storniere da ja Entgelte gezahlt wurden.
Vielen Dank ihr beiden. Zumindest weiß ich das ich nicht ganz dämlich bin. 😅
Das Nervige ist nur, das auf dem Schreiben weder Fax noch E-Mail-Adresse steht.
Und im Internet findet man ja auch immer weniger dazu ...
Hilft nur ein altmodisches Schreiben.
Dann werd ich das wohl so machen müssen.
@Toffi-Fee schrieb:"Ja, aber das Arbeitsverhältnis muss doch beendet werden!"
SV-rechtlich endet das Beschäftigungsverhältnis mit der Abmeldung zum 28.02., was danach arbeitsrechtlich noch kommt, sollte die Krankenkasse doch nicht interessieren. Falls du nochmal anrufst, benenne die 34er ausdrücklich als Abmeldung - und frag vielleicht nach jemandem, der sich mit Melderecht besser auskennt. 😉
@Toffi-Fee schrieb:Das Nervige ist nur, das auf dem Schreiben weder Fax noch E-Mail-Adresse steht.
Zumindest im Impressum müssen sie m.W. doch eine Mail-Adresse (info@ o.ä.) angeben. Zur Not dahin schreiben, mit der SV- oder Vorgangsnummer als Betreff. Sollen sie halt schauen, dass sie das intern weiterleiten.
Ansonsten, wenn du die Krankenkasse benennen magst, hat vielleicht jemand anderes noch einen Kontakt im Adressbuch und kann dir helfen. 🙂
Ich versuche das immer per Fax zu klären.
Mails schicken wir ausschließlich per Datev-Verschlüsselung und das kann die KK nicht.
Aber leider schalten immer mehr KK ihre Faxe ab. Also wird es wohl wieder die gute alte Briefpost.
Einige KK bieten wohl auch ein digitales AG-Konto für den gesicherten Datenaustausch an über das auch Dienstleister kommunizieren können. Aber vom Anmeldeprozess läuft das scheinbar ähnlich wie beim Meldeportal --> Kanzlei muss sich registrieren (und zwar bei jeder KK) und Mandant muss freigeben...
Wenn das wenigstens auch übers Meldeportal funktionieren würde, könnte man dem ganzen vielleicht sogar etwas Mehrwert abgewinnen. Aber nur vielleicht...
Hallo,
in der Institutionenverwaltung des DATEV AP sind doch bei den Krankenkassen Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen hinterlegt.
Da ist mir bis heute noch keine Kasse untergekommen, wo diese Angaben fehlten.
Aber auf den Websiten werden diese Angaben immer seltener.
Häufig gab es immer noch eine Faxnummer einer einzelnen Filiale oder im Impressum. Aber selbst dort fällt das weg.
Kürzlich hatte ich auch eine Mitarbeiterin einer KK am Telefon und ich meinte, dass ich ihr das per Fax schicke. Sie antwortete mir, dass die Faxe ihres Wissens abgestellt wurden.
Ich habe es trotzdem versucht, kam auch keine Fehlermeldung.
Aber ob im Arbeitsplatz der Wegfall einer Faxnummer wirklich umgesetzt wird weiß ich nicht. Datev ist do da sicherlich auch auf die Zuarbeit der KK angewiesen.
Die Daten werden m.W. zentral für alle Krankenkassen in deren Organisationsstruktur gepflegt und auf diese Datei hat die DATEV Zugriff, um damit die Institutionen zu "füttern" ...
Wenn die Krankenkassen umgekehrt doch nur auch so arbeiten würde...
Habe kürzlich direkt von der KK ein Brief mit Anforderung Entgeltmeldung wegen Kinderpflege für einen Mandanten erhalten, der bereits seit fünft Jahren nicht mehr bei uns ist.
Hatte zwischendurch auch mehrfach Anrufe und habe immer wieder gesagt, dass wir nicht mehr zuständig sind.
Wurde aber in den internen Daten scheinbar nie gelöscht und auch seit dem elektronischen Datenaustausch zum Arbeitgeberkonto nicht aktualisiert.
Ist halt immer die Frage wo der Merker für eine Datenänderung sitzt. Und manchmal lassen sich Werte auch nicht mit einem NULL-Wert überschreiben, da bleibt dann einfach der alte Wert stehen.
Hey, danke für eure Anregungen. Bei der KK handelte es sich um die Barmer. Auf dem Schreiben stand weder E-Mail noch Faxnummer. Da stand generell nur die Postanschrift, sonst nichts. War generell merkwürdig.
Habe aber auch im Internet geschaut und da auch keine Angaben gefunden.
Also hab ich jetzt wieder die gute alte Deutsche Post bemüht und denen den ganzen Kladderadatsch zugeschickt. Jetzt erledigt sich das hoffentlich.