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Übergangsgeld Reha

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letzte Antwort am 01.07.2026 07:27:33 von CO22
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CO22
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ich habe hier einen Fall welcher mir nicht ganz klar ist.

 

Ich habe einen Mitarbeiter, welcher ab 07.12.2025 bis 12.04.2026 krankgeschrieben war. Hier hat er erst die 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen und danach Krankengeld.

Nun ist er seit 09.06.2026 wegen dieser Erkrankung auf Reha.

Wenn ich in L&G ab 09.06. UE Leistung med. Reha angebe und in der Kalendererfassung UE mit letztem Arbeitstag vor der Erkrankung 06.12.2025 wirft es mir die Bescheinigung trotzdem mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit vom 09.06. raus.

Passt das? Dies verwirrt mich etwas.

 

Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

NaJu2008
Fortgeschrittener
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Ich arbeite zwar nicht mit LuG aber wenn der Mitarbeiter vor Beginn der Reha am 09.06. und nach dem 12.04.2026 keine Fehlzeiten hat und somit aus der Krankschreibung raus war, stimmt das so.

 

Wurden auch die anrechenbaren Vorerkrankungszeiten geprüft?

Bei Lodas muss ich zwingend die Abfrage der Vorerkrankungszeiten durchführen, da diese ansonsten nicht in der Entgeltbescheinigung angegeben werden.

CO22
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Hallo,

 

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe die anrechenbaren Vorerkrankungen abgefragt - aber noch keine Rückmeldung bekommen.

Da warte ich jetzt erst einmal ab.

 

Viele Grüße

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rschoepe
Experte
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@CO22  schrieb:

wirft es mir die Bescheinigung trotzdem mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit vom 09.06. raus.


Wenn er bis zum 08.06. gearbeitet bzw. den Tag Urlaub genommen hat, ist das auch korrekt. Da geht es um die aktuelle Fehlzeit - und die beginnt erst am 09.06.

Etwas anderes wäre das, wenn er (spätestens) am 13.04. in die Reha gegangen wäre, weil sie dann ja nahtlos an die Fehlzeit ab dem 07.12. anschließt und der als Beginn der AU zählt.

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CO22
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Ok, vielen Dank!

Dann passt es so 🙂

 

Ich wünsche noch eine schöne Restwoche!!

 

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letzte Antwort am 01.07.2026 07:27:33 von CO22
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