Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter von uns ist zum 30.09.2025 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Das Wertguthaben wurde auch erst zum 30.09.2025 beendet. Somit wollten wir im Oktober eine Rückrechnung auf den September machen. Jetzt kam uns bei der Abrechnung der Fehler - SV-Luft ist nicht in allen SV Zweigen vorhanden. Sein SV pflichtiges Brutto ist über der Beitragsbemessungsgrenze (8.050,00 €). Müssen wir den Störfall erst im Oktober abrechnen oder woran kann es liegen?
Vielen Dank.
Hallo @SophiaBauer,
Ihr Sachverhalt sollte von uns geprüft werden, damit wir Ihnen eine Lösung geben können.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.