Hallo liebe Community, ich habe leider folgendes Problem: Ein Mitarbeiter von uns ist im April 2024 sehr krank geworden und nach einigen Rückschlägen hat er eine Wiedereingliederung zum 07.01.2025 gestartet. Zu dem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass eine Rente beantragt wurde. Der Rentenbescheid ist erst Mitte Februar 2025 bei uns eingegangen (befristete Erwerbsminderungsrente) und wurde rückwirkend zum 01.01.2025 bewilligt. Im Februar haben wir dann rückwirkend ab Januar die Daten Allgemeinen SV-Daten (Renter) gepflegt. In Absprache mit der Krankenkasse haben wir eine 34er Meldung erzeugt (Fehlzeit = Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderungsrente). Da es dem Mitarbeiter aber gesundheitlich nicht besser ging, hat er für sich entschieden einen neuen Weg einzuschlagen. Mit einem Aufhebungsvertrag wurde der Mitarbeiter zum 31.07.2025 aus dem Unternehmen entlassen. Im Juli wurde noch das GLZ-Konto und eine Urlaubsabgeltung ausbezahlt. Nach der Abrechnung haben wir einen Anruf von der Krankenkasse bekommen, dass es keine SV-Beiträge ziehen hätte dürfen. Wie bekommen wir es hin, dass DATEV keine SV-Beiträge zieht?
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