@SophiaBauer schrieb: Im Februar haben wir dann rückwirkend ab Januar die Daten Allgemeinen SV-Daten (Renter) gepflegt. In Absprache mit der Krankenkasse haben wir eine 34er Meldung erzeugt (Fehlzeit = Einstellung Krankengeld wg. voller Erwerbsminderungsrente). Im Hintergrund dieser Fehlzeit laufen sogenannte fiktive SV-Tage, so dass eine Abrechnung von Einmalzahlungen richtigerweise mit Abzug von SV-Beiträgen erfolgt. Die Annahme, es würden keine SV-Abzüge entstehen, wenn im Kalenderjahr kein sv-pflichtiges Arbeitsentgelt bezogen wurde, ist leider nicht in jedem Fall zutreffend: Eben genau dann nicht, wenn der von Ihnen korrekt verwendete Fehlzeitengrund vorliegt. Fazit: Sie und LODAS haben alles richtig gemacht. Die Mitarbeiter der Krankenkassen haben an dieser Stelle einen Fortbildungsbedarf ;-). VG
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