Hängt davon ab. Das Deutschlandticket ist nur für den Nahverkehr nutzbar. Deshalb würde dieser für Wohnung/Arbeitsstätte akzeptiert werden und wäre damit steuerfrei. Bezüglich der BahnCard hängt es davon ab, wieso dieser gekauft wurde. Für Wohnung/Arbeitsstätte würde dieser wahrscheinlich abgelehnt werden, da hierfür das Deutschlandticket ausreichend ist. Das Finanzamt interessiert sich nicht für Bequemlichkeit, ob die Arbeitsstätte durch die Nutzung des Fernverkehrs schneller erreicht wird. Wenn dieser allerdings für Reisekosten genutzt werden kann, hängt dies davon ab, ob durch die Nutzung der BahnCard die Reisekosten tatsächlich geringer wäre, d.h. ob die BahnCard + die ermäßigten Fahrkosten günstiger ist, also die Fahrkosten ohne die Ermäßigung. Wenn nicht, wäre es glaub ich ein geldwerter Vorteil der st-/sv-pflichtig wäre.
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