Zahlen kann ich natürlich nicht nennen. Höchstens bespielhaft. In der Gewerbesteuer sind der vorläufige Gewinn und der Gewerbeertrag richtig, dort stammen sie allerdings auch aus dem REWE. Beispiel: Angaben REWE: Gezahlte Gewerbesteuer EUR 2.300,00. Betrieblicher Gewinn: EUR 40.000,00. Steuerlicher Gewinn: EUR 42.300,00. Auf der Anlage G in der ESt (via Datenübernahme aus EÜR Steuern): Registerkarte Gewinn: Steuerpflichtiger Gewinn lt. Zeile 97 der Anlage EÜR: EUR 42.300,00 Registerkarte Zurechnungen: Gewinn vor Gewinnkorrekturen: EUR 42.300,00 Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG: EUR 2.300,00 Gewinn nach Gewinnkorrekturen: EUR 44.600,00 In der GewSt: Gewinn vor Gewinnkorrekturen: EUR 40.000,00 + Zurechnungen: EUR 2.300,00 Gewinn lt. Zeile 39 GewSt 1 A: EUR 42.300,00 Das ist alles korrekt. Ich denke, das Problem liegt darin, dass entgegen der Anlage EÜR aus ESt die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben (Zeilen 62 - 67) zusätzlich zur Berücksichtigung im Rahmen der eigentlichen Gewinnermittlung auch noch in der Hinzurechnung landen. Und das über die Programmverbindung, nicht manuell. Wird es so deutlicher?
... Mehr anzeigen