Hallo NinaJ, bitte prüfen Sie, ob sich die in der Anlage EÜR angezeigte Steuernummer von der Steuernummer aus Zeile 4 (links) des Hauptformulars ESt 1A unterscheidet. Wenn es sich um unterschiedliche Steuernummern handelt, sieht die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „1“ auszugeben: "Grundsätzlich ist hier der Wert „1“ einzutragen." Nur in dem Fall, wenn die beiden Steuernummern identisch sind und der Betrieb der Ehefrau zugeordnet ist, sieht die amtliche Anleitung vor, im Feld Betriebsinhaber den Wert „2“ auszugeben: "Nur in Fällen zusammenveranlagter Ehegatten/Lebenspartner(innen), bei denen die Anlage EÜR unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist, ist ein anderer Wert als „1“ einzutragen." Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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