Hallo,
ich habe in der Anlage KAP und in der Anlage KAP AUS die schweizerischen Dividenden eingetragen, sowie die dazugehörige "noch nicht angerechnete ausländische Steuer".
Diese wird mir aber in meiner Steuerberechnung nicht mit berechnet.
Ich stehe komplett auf dem Schlauch, warum nicht?
Die Kapitaleinkünfte aus der Schweiz haben nichts in der Anlage AUS zu suchen!
Wenn es Ehegatten sind und keine weiteren Kapitaleinkünfte vorhanden sind, entfällt eine Anrechnung der Quellensteuer.
mfg
Natürlich haben die was in der Anlage KAP zu suchen.
Des Rätsels Lösung war, den Haken bei Günstiger Prüfung zu entfernen.
@Nhd schrieb:Natürlich haben die was in der Anlage KAP zu suchen.
@Interceptor schrieb:
Die Kapitaleinkünfte aus der Schweiz haben nichts in der Anlage AUS zu suchen!
und worin besteht hier der Unterschied? 🤔
mfg
Hallo Nhd,
Interceptor hat Recht, die anzurechnenden ausländischen Steuern zu Kapitalerträgen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, sind nicht in der Anlage AUS, sondern nur in der Anlage KAP zu erklären.
Informationen dazu finden Sie im Dokument „Anrechnung ausländischer Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dok.-Nr. 1005396)“.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG