Hallo zusammen, wir haben einen Mitarbeiter (privat versichert), der die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht. Da es vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist, hat er den Beitragsgruppenschlüssel 3(0)111(0) und Personengruppe 120. Ist es irgendwie möglich, dass nur der Arbeitgeber seinen Teil zur Arbeitslosenversicherung zahlt und der Mitarbeiter quasi "befreit" ist? Liebe Grüße, Jessica
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